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Kein kleines Kennzeichen gegeben jetzt fahre Ich ohne !!! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemeines Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Kein kleines Kennzeichen gegeben jetzt fahre Ich ohne !!! (/showthread.php?tid=33837) |
- Falko - 03.07.2008 Zitat:Original von Vette58 Gilt das nur für Oldtimer,oder gibt es eine ähnliche Regelung auch für Jüngere (speziell 06er US-Modell ![]() ![]() - Vette58 - 03.07.2008 Zitat:Leichtkraftradkennzeichen möglich Hier nochmal ein alter DEUVET Text, der die Vorgehensweise beschreibt. Also nochmal hin zum TÜV und den Eintrag besorgt. Vorher durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass wirklich nur kleine Kennzeichen reinpassen und gut ist. Das sollte dem Straßenverkehrsamt auch reichen (zur Not den Schaltermenschen freundlich aber bestimmt zum Auto bitten). Die Regelung gilt tatsächlich nur für Autos mit H-Kennzeichen. Die Besitzer neuerer Autos sind immer darauf angewiesen, einen zu kennen, der einen kennt... Gruß Uli - Vette58 - 03.07.2008 Zitat:Das ist ja alles schön und gut, but who cares ??????? Wenn es so einfach sein würde hätte niemand das Problem, trotz Gutachten und Gestze !! Das ist schon richtig, aber üblicherweise haben die Leute auf der Zulassungsstelle einfach nur Schiss, etwas falsch zu machen. Daher reden sie sich oft mit dem Hinweis raus, dass so kleine Kennzeichen nicht zugeteilt werden dürften. Genau diese Bedenken kann man damit ausräumen. Hier nochmal das gesamte Merkblatt. Ausdrucken und mitnehmen. Gruß Uli - shark76 - 03.07.2008 Ich habe mit dem Verantwortlichen von SVA lang und breit diskutiert und er sagt ohne das der TÜV was einträgt kriegen Sie KEIN KLEINES KENNZEICHEN.! Der TÜV sagt aber ich trage das nicht ein weil wir das nicht mehr eintragen dürfen ! Nun stehe ich da .. der trägts nicht ein der andere rückt ohne was schriftliches die Kennzeichen nicht raus... "trotz Vorlage des Gesetzes ".. das interessiert den Menschen nicht !!!. Du kannst machen was DU willst Du bist der Willkür dieser Leute ausgeliefert. ! Der Tüv schreibt nichts rein und der SVA Beamter rückt nicht raus.. Ich fahre vorne ohne Kennzeichen und hinten tu ich in die Scheibe.. wenn die Grünen mich aufhalten dann gebe ich die Kennzeichen und die sollen die mal versuchen die mal ohne Kennzeichen mißbrauch anzubringen... Ich werde nächste Woche nochmal einen anderen TÜV aufsuchen.. oder mit dem SVA Menschen reden ob ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen ihn dazu bewegen kann mir die SCHEIß KLEINEN KENNZEICHEN ZU GEBEN !! IN diesem Sinne ... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() - Wolf740d - 04.07.2008 Zitat:Original von shark76Bei mir an der C5 war es so, das die nette Dame bei der Zulassungsstelle gesagt hat das Schild vorne passt nicht rein, sie möchte sich aber absichern, ich sol es beim TÜV eintragen lassen. TÜV hat eingetragen. - INJA - 04.07.2008 Hallo TÜV darf eintragen !!!!! 400er Schild und 150mm vom Boden selbst bei der C6 kein Problem. Gruß Ingo - Frank_F - 04.07.2008 Moin, ich denke Uli hat hier viel Gesetzestexte beigetragen mit denen es möglich sein sollte ein geeignetes Kennzeichen zu bekommen. Die Leute vom Verkehrstamt sind einfach nur verunsichert und haben keine Ahnung. Ich würde die Sache auch noch mal von vorn aufrollen. 1. TÜV suchen der das Kennzeichen einträgt. Zur Not einen Gutachter aufsuchen der ein Schreiben aufsetzt dass der Aufwand zum Umbau des Fahrzeugs auf "große Kennzeichen" in keinem Verhältniss steht. 2. Mit schriftlichen Nachweisen (siehe Uli´s Texte) und dem Fahrzeug zum Verkehrsamt und vernünftig und in ruhigem Ton mit den Leuten dort sprechen. Wenn es so eindeutig Festgeschrieben ist, dann können die ja gar nicht anders. Wenn das alles nichts hilft kann man immer noch mit dem Anwalt wiederkommen. Gruß Frank ps. Mir wollte die Pozilei mal 60 DM abknöpfen weil ich in meiner 66er Amazon nicht angeschnallt war. Ich sagte dass ich damit nicht einverstanden wäre weil der Gesetzestext lautet: Vorgeschriebene Sicherheitsgurte sind anzulegen......und in einem 66er Auto keine Gurte vorgeschrieben sind. Der Polizist sagte, das wüsste er jetzt nicht, würde es aber überprüfen und wenn ich im Unrecht wäre würde ich schriftlich von Ihm hören.......Ich habe nie wieder etwas gehört. - 82coled - 04.07.2008 Willkuer Ohne Gleichen... ![]() Meine KZ sind eingetragen, und zwar mit dem Hinweis: Vo u.Hi Kennz. 300*110mm durch Reg. Praes. Karlsruhe v. 09.08.1991, AZ: 27-1009 Gem $ (Paragraph) 70 STVZ.. Die Aenderungen am Auto hat damals der Reg Praesi fuer Hessen feststellen muessen und abnicken musste er es auch (rot blinker warn blinker, 80mm sonnen dings in der windschutz scheibe, nicht 60mm). Den Zettel hatte ich dabei, obwohl bei wieder Einfuehrung des Autos gemotzt wurde dass der ja gar nicht mehr gueltig waere.. ![]() ![]() Aber anscheinend doch, weil es wurde eingetragen (minus ein paar sachen wie dem sonnendings, aber das Wichtige ist drin). Nach Besichtigung des FZ! Hinten 32cm, vorne 36 ( ![]() ![]() ![]() Ich werde irgendwann mal den Versuch starten vorne auch ein 32'er Schild zu bekommen.. Guck mal ob Du den $ (Paragraph) 70 STVZ erfuellst, und der Reg Praesident das bescheinigit, dann kann die Zul Stelle sich nicht mehr quer stellen.. Alles Gute! ![]() -Stefan RE: Kein kleines Kennzeichen gegeben jetzt fahre Ich ohne !!! - Asgard - 04.07.2008 Zitat:Original von KnightRainer Hmmmmmmmmm... das geht wirklich??? Wär ja mal ne Maßnahme. - nullskill - 04.07.2008 ich hasse diese bürokraKen auch! was das immer soll... ![]() habe auch derbe geschwitzt bei der zulassung. der tüv hat die kleinen für hinten eingetragen, das darf der tüv soweit ich weiss. nur für vorne darf ers nich! die dame bei der zulassung meinte: "ach wenn da hinten kleine dran sind kommen da auch vorne kleine dran!" damit war die sache gegessen! ich drück dir die daumen dass es noch klappt! |