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- JR - 26.08.2008 Hi Tom, was mir an Deiner Geschichte noch unklar ist, was hast Du denn überhaupt falsch gemacht? Wenn es eine vierspurige Bundesstraße mit Mittelleitplanke war, gilt Richtgeschwindigkeit 130. In der Baustelle hieltest Du (notgedrungen) die Geschwindigkeitsbegrenzung ein, und dann war wieder freie Fahrt, oder? mit irritiertem Gruß JR - LeBac - 26.08.2008 bundesstraße und richtgeschwindigkeit? gibts sowas überhaupt? die haben doch alle eine Begrenzung. aber coole Geschichte ![]() - RainerR - 26.08.2008 Wenns ne Bundesstrasse war, dann gilt Tempo 100 als Tempobegrenzung, egal wieviele Spuren die hat. Es sei denn, 130 wird als Höchstgeschwindigkeit per Schild angezeigt. Richtgeschwindigkeit gibts nicht auf Bundesstrassen. Aber egal, er schreibt ja, daß er nach der Baustelle kurz auf 200 beschleunigt hat, und das ist eindeutig viel zu schnell für ne Bundesstrasse, Gruss RainerR - Darkgreenneon - 26.08.2008 Wenn es gleichzeitig als Kraftfahrstrasse ausgeschildert ist, gibts keine Begrenzung... So z.Bsp auf der B19 von Würzburg bis Unterpleichfeld. Leider baut man dort jetzt aber einen Ikea, sodass sich die Hochgeschwindigkeits-Bundesstrasse erledigt hat ![]() - quentin - 26.08.2008 Sobald es um baulich getrennte Fahrbahnen geht, gibt es eigentlich bei mehrspurigen Straßen dann keine Begrenzung mehr. Ausserdem erschließt sich mir nicht der Vorwurf. Für eine korrekte Messung, wenn denn eine stattgefunden hat, muss über eine gewisse Strecke konstant gemessen werden. "Mal kurz 200 sehen" reicht da eigentlich nicht. Da fehlen ein paar Details an der Geschichte. Sollte das allerdings alles sein, würde ich dagegen vorgehen. Grüße, Björn. - Vette58 - 26.08.2008 Manchmal schon interessant zu lesen, wieviel unterschiedliche Verkehrsregeln wir in Deutschland vermeintlich haben ![]() JR hat natürlich Recht. Bei mindestens 2 Fahrbahnen in Fahrtrichung oder baulich getrennten Fahrbahnen gibt es außerorts keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Und daher gilt dort natürlich auch die Richtgeschwindigkeit. Meist sind diese Straßen aber durch Schilder in der Geschwindigkeit begrenzt. Für den geschilderten Fall wäre es sicher hilfreich, den konkreten Vorwurf zu hören und ob das Beweismittel ein Video oder lediglich die Zeugenaussage der Polizisten ist. Ebenso wäre es natürlich auch wichtig, ob du vor Ort die Geschwindigkeitsübertretung zugegeben hast. Gruß Uli - JR - 26.08.2008 Hallo Rainer, was Du schreibst ist Blödsinn: StVO § 3 Abs. 3 Satz 2c) Zitat:Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. edit: Uli, Deine Bemerkung über die Verkehrsregeln erinnert mich an einen Vorfall, wo nach wildem Bremsenquietschen eine wild schimpfende ältere Radfahrerin dem Autofahrer zubrülllte: "Du Depp, hast Du noch nie was von links vor rechts gehört?!" Gruß JR - schlabbefligger - 26.08.2008 edit: Uli, Deine Bemerkung über die Verkehrsregeln erinnert mich an einen Vorfall, wo nach wildem Bremsenquitschen eine wild schimpfende ältere Radfahrerin dem Autofahrer zubrülllte: "Du Depp, hast Du noch nie was von links vor rechts gehört?!" Gruß JR[/quote] Manche Leute meinen, dass man lechts und rinks nicht velwechsern könnte, werch ein Illtum! Mit konfusen Grüssen ![]() Reinhard - sonnenkoenig_99 - 26.08.2008 ![]() ![]() ![]() Die Rennleitung hatte ein geeichtes Kamerasystem im Wagen, wodurch sie mir schon bei den 130 als ich noch hinter ihnen war nen zu geringen Abstand nachweißen konnten. 15 Meter bei 130, ich sag es gleich ma vorweg, es hätten 65 Meter sein müssen, damit das nun nicht wieder in ner ![]() ![]() So nun gibts wieder was zu diskutieren. Schöne Grüße tom (sonnenkoenig) ![]() - quentin - 26.08.2008 OK OK... Das hört sich aber schon anders an, als "mal kurz 200 gesehen". 15 Meter bei 130 ist auch irgendwie kein Grund mit Smileys um sich zu schmeissen. Da würde ich mal sagen, Du gehst zu Recht zu Fuß. Grüße, Björn. |