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Nebellampen + Fernlicht unmöglich? - Druckversion

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- smartie - 06.03.2009

Test an einem Passat BJ2004 (?) : Nebella. gehen aus bei Fernlicht... komisch komisch...


- man-in-white - 06.03.2009

Ich hatte bisher folgende Regelung im Kopf:
Nebkler dürfen nur bei eingeschaltetem Abblendlicht brennen (VW und Audi scheinen da eine Ausnahmegenehmigung zu haben Feixen)
Nebler müssen bei Fernlicht ausgehen.

Sollte sich da was geändert haben? Aber ist ja komisch, daß auch bei neuen Autos so eine Schaltung geht.
Frank


- Hucky2 - 06.03.2009

In 2007 hatten wir doch schon mal eine Diskussion darüber (Suchfunktion habe ich schon gequält!)

Damals konnten wir auch keinen roten Faden erkennen!

Ob Baujahr , ob US-Modell , vom Vorbesitzer umgerüstet , etc.......war echt unterschiedlich!

Mal gingen die NL aus , mal nicht......wenn Fernlicht eingeschaltet wurde.

Bei Einigen ging Ablendlicht und Fernlicht und NL zusammen an etc.........war alles vorhanden!

Was sagt denn der Gesetzgeber???? Hatte sich vielleicht zwischenzeitlich was geändert???


- STRUPPI - 06.03.2009

Zitat:Original von man-in-white
Ich hatte bisher folgende Regelung im Kopf:
Nebkler dürfen nur bei eingeschaltetem Abblendlicht brennen (VW und Audi scheinen da eine Ausnahmegenehmigung zu haben Feixen)
Nebler müssen bei Fernlicht ausgehen.

Sollte sich da was geändert haben? Aber ist ja komisch, daß auch bei neuen Autos so eine Schaltung geht.
Frank

Hi Frank,
Deine Erinnerung täuscht Dich nicht.

Sind die Nebelscheinwerfer Teil der Hauptbeleuchtung (integriertes Teil als Abblendlicht/Fernlicht/Nebelscheinwerfer-Kombination) darf das Abblendlicht, wenn es sich nicht um Gasentladungsleuchten, wie Xeon und Gleichwertige handelt, erlischen.

Sind die Nebelscheinwerfer extern an der Fahrzeugfront montiert, muss das Abblendlicht wärend der Nebelscheinwerferbenutzung aktiviert bleiben.

Wärend der Benutzung von Nebelscheinwerfer muss das Fernlicht automatisch deaktiviert werden und darf sich beim ausschalten der Nebelscheinwerfer wieder automatisch aktivieren, wenn das Fehrnlicht zuvor aktiv war.

Bei Benutzung von Gasentladungsleuchtmitteln muss das Abblendlicht immer leuchten, auch wenn Fernlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.

So steht es in der StVZO.

Da stehen auch die Vor-Bedingungen und Ausnahmen für den Gebrauch von Nebelscheinwerfern und Zusatzbeleuchtungen drin.


Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI


- Dakota - 07.03.2009

Hallo Struppi hallo Frank.
Genauso habe ich das früher gelehrnt. Aber da alles sich so schnell ändert war
ich mir natürlich nicht mehr sicher. Das heißt ich fahre mit illegalem Licht herum.
Na toll KopfschüttelnIch hoffe nur ich bekomme beim TÜV kein Stress Knüppel Knüppel Knüppel


- rainersc6 - 07.03.2009

Tagfahrlicht muss doch auch ausgehen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Das ist auch bei vielen neuen Audi nicht der Fall. Also immer locken bleiben...

Gruss Rainer


- Reckwem - 07.03.2009

Zitat:Original von rainersc6
Tagfahrlicht muss doch auch ausgehen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Das ist auch bei vielen neuen Audi nicht der Fall. Also immer locken bleiben...


Tagfahrlicht muss nicht zwingend ausgehen. Es muss aber dunkler geschaltet werden - so ist es bei Audi, wenn ich mich richtig erinnere.

Gruss
Markus


- smartie - 07.03.2009

Eigentlich bin ich auf der Suche nach dem "wie" und nicht ob ich darf, oder ob's orginal ist... dumdidum


btt, plz Dafür Hallo-gruen


- STRUPPI - 07.03.2009

Zitat:Original von Dakota
Hallo Struppi hallo Frank.
Genauso habe ich das früher gelehrnt. Aber da alles sich so schnell ändert war
ich mir natürlich nicht mehr sicher. Das heißt ich fahre mit illegalem Licht herum.
Na toll KopfschüttelnIch hoffe nur ich bekomme beim TÜV kein Stress Knüppel Knüppel Knüppel

Hallo Dakota,
meine Nebler sind Original mit den Begrenzungsleuchten als DRL geschaltet und bleiben auch bei Fernlicht an.
Ist also auch illegal (in der EU).
Werde ich noch ändern (müssen).

Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI