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Verkauf von Firmenwagen an privat - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Verkauf von Firmenwagen an privat (/showthread.php?tid=42453) |
- Gold - 03.10.2009 hi, um das Risiko abzusichern, werden die Autos dann eben teurer gestaltet. So weit ich weis, hat keiner in unserer Firma eines der 300 Fahrzeuge auch übernommen. Auf dem freien Markt sind die dann von Privat ca. 20% günstiger. Und wenn ich an die A4 und Turans denke, nö , so wie die belastet werden, wäre das nicht klug. ( Immer 240 auf Anschlag, nie plegen, kalt volllgas geben mit 40 über Bordsteine, randvoll Steine aus dem Baumarkt...) ![]() - man-in-white - 05.10.2009 Macht doch Sinn diese regelung. Warum soll ein Zahnarzt für seinen Wagen keine Garantie geben, der ist doch schließlich vom Fach. Wieder eines der Beispiele warum wir die EU nicht brauchen. Frank - corvette_fever - 05.10.2009 Zitat:Original von man-in-white Wobei der Zahnarzt regelmäßig nicht als Unternehmer ein Fahrzeug kauft, sondern als Verbraucher. Die oben eingeführten Regel gelten nur beim Verbrauchsgüterkauf. - speed300 - 05.10.2009 Sumasumarum um 1-2 T Euro mehr zu bekommen und eventuell so viel Ärger zu haben finde ich lohnt nicht. Mehrere Kärtchenverteiler anrufen oder in Zahlung geben ist Garantiert Stressfreier und an Händler kann mann s ja...(kann ich leider nicht hinschreiben). Jedenfalls die 2 tausend Euro weniger kann mann bei der Steuer wieder einholen. .. ![]() Wenn ich eine gut gehende Firma hätte würde ich nur an Gewerbe verkaufen. Gruß W. - MKWeyhe2 - 05.10.2009 Auch meine Meinung. Warum soll man sich das alles antun. Inzahlung geben und gut is. Gruß Markus - man-in-white - 06.10.2009 Zitat:Wobei der Zahnarzt regelmäßig nicht als Unternehmer ein Fahrzeug kauft, sondern als Verbraucher. Die oben eingeführten Regel gelten nur beim Verbrauchsgüterkauf.Aber wenn der Doc den Wagen als Firmenwagen einsetzt muss er auch die Garantie / Gewährleistung übernehmen. So habe ich das jedenfalls verstanden. Frank - corvette_fever - 06.10.2009 Völlig richtig. Fraglich nur, ob zum Betrieb einer Zahnarztpraxis, sei es in freiberuflichen Tätigkeit oder in gewerblicher Tätigkeit, ein Kraftfahrzeug nötig ist. Wird dies bejaht und damit der Weg zur steuerlich begünstigend Abschreibungsmöglichkeit freigemacht, so ist es nur billig, wenn er andererseits nicht nur steuerrechtlich sondern auch zivilrechtlich als Unternehmer in Bezug auf das Fahrzeug qualifiziert wird. Wer einerseits Privilegien fordert, sollte andererseits auch die Nachteile tragen können. Der Ausschluss der Gewährleistung ist, wie angesprochen, auch für Unternehmer möglich. Hierzu müssen beide Vertragsparteien Unternehmer sein. - JR - 06.10.2009 Zitat:Wer einerseits Privilegien fordert, sollte andererseits auch die Nachteile tragen können Was für ein Unsinn! mit kopfschüttelndem Gruß JR - speed300 - 06.10.2009 oder Verkauf ins nicht EU Land.... ![]() ![]() Gruß W. - man-in-white - 06.10.2009 @ corvette fever: Da vermutlich die meisten Unternehmer den zustand eines Autos nicht beurteilen können ist das doch sehr weit hergeholt. Ein KFZ händler weiß, was an einem uto kaputt ist / gehen kann und kann ich auch reparieren, das ist schließlich sein Job. Ein Zahnarzt kann dir sagen, ob ein Implantat oder eine Brücke was taugt - wenn es dafür einen Gebrauchtmarkt gäbe würde ich akzeptieren, daß er dafür in irgendeiner Art haftet. Aber warum für ein Auto? Er zahlt den Firmenwagen ja auch in irgendeiner Form ab, warum soll er also für was haften von dem er keine Ahnung hat?? Frank |