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Einfuhrumsatzsteuer - Druckversion

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- jeepfürst - 13.01.2011

hallo,

ich glaube Du siehst das im momment etwas durch die Hassbrille.

Die Rechnung sagt wahrscheinlich nicht aus, dass das Auto schon verzollt wurde. Die spedition kann ebensogut die anfallenden Kosten als Vorauskasse verlangen, weil die keine Lust haben evtl. dem Geld nachzulaufen. Sowas ist nicht unüblich, siehe ebay, da wird nur gegen Vorauskasse geliefert.

ob Du eine Chance hast den erhöhten zoll von der Spedition einzufordern wage ich zu bezweifeln. Die Spedition ist nicht für die Gesetzesänderung verantwortlich. Die Leistung der Spedition besteht darin dass das Auto eingeführt wird. Wenn nicht ein Vertrag besteht in dem die Spedition sich verpflichtet hat die Einfuhr bis zu einem bestimmten Tag durchzuführen weil..... , dann hast Du die vereinbarte Leistung erhalten.

Vor Gericht brauchst nicht gehen, da ist man schon bei "sicheren" Sachen auf hoher See, nämlich in Gotteshand, will sagen wies ausgeht kann keiner sicher vorhersagen.

Versuch es mal auf dem Verhandlungsweg, vielleicht sind die ja zu was bereit.

Herbert


- Frank the Judge - 13.01.2011

Würde auch versuchen, mit denen zu reden.


Schau Dir mal die Diskussion zu dem Thema Vorlageprovision an. Vielleicht wird dann einiges verständlicher.
https://cargoforum.de/Forums/viewtopic/t=596.html


- jeepfürst - 13.01.2011

noch als nachtrag zu meinem vorigen beitrag, vielleicht kannst Du noch am Transport nach holland ansetztenm, der war ja moglicherweise objektiv sinnlos, weil die Zeit unter Umständen sowieso nicht mehr gereicht hätte dass es klappen hätte können. Dann könnte die Spedtion schon verpflichtet sein, Dich auf dieses Problem hinzuweisen. Das ist aber alles graue Theorie, es wurde nur telefoniert es ist also nichts beweisbar.

Herbert


- MrGreen - 14.01.2011

Anlieferung in BRV und Verzollung in NL ist nicht neu, das geht. Man mag das als "Trick" bezeichnen, illegal ist es zumindestens nicht. Und so ein Binnenmarkt eröffnet ja eben solche Möglichkeiten

Dein Problem ist entstanden weil die (Billig)Spedition nicht rechtzeitig in der Lage war dein Auto in NL beim Zoll vorzuführen. Ist vielen in der letzten Zeit passiert. Die werden das auf das Wetter schieben, und weil du wahrscheinlich auch keinen garantierten Liefertermin hattest, wirst du da wenig tun können.

Bleibt nur die Hoffnung das die Spedition Einspruch einlegt, das in 2010 gekaufte aber erst 2011 verzollte Autos zum alten Satz verzollt werden. Kann bei NL Speditionen die alles abgewickelt haben und DIREKT in NL verzollt haben und diesen Einspruch einlegen auch durchaus klappen. Bei der D->NL Konstruktion halte ich das aber für unwahrscheinlich.


- CCRP - 14.01.2011

Gesetzlich gesehen kannst du eine "Vorlageprovision" bei pünktlicher Bezahlung immer von der Rechnung abziehen.

Das macht eine jede Spedition so, auch UPS addiert bei einer jeden Sendung von ausserhalb der EU 11 Euro Vorlageprovision dazu die ich immer wieder abziehe.


- Dr. Seltsam - 14.01.2011

Hallo Achim,

habe bei einer Corvette ebenfalls das Problem, dass ich nun mehr löhnen muss. Doch hast Du mit dem Unternehmer keinen konkreten oder spätesten Einfuhrtermin vereinbart. Somit kann der Fuhrunternehmer 1000 und einen Grund anführen, dass es etwas länger gedauert hat.

Schicksal. Rechtsweg mehr als kritisch und unwirtschaftlich. War mal wieder Murphies Law. Ich zahl ganz einfach und sag mir, dass ich das Schätzchen auch bei dem erhöhten Preis in Deutschland nicht bekommen hätte.

Auch war die Änderung der Einfuhrumsatzsteuer nicht bekannt, zumindest habe ich nichts gelesen, so dass auch der Nachweis einer groben Fahrlässigkeit sowie Vertragsbruch nicht nachgewiesen werden kann.

Nun kostet mich ein Schätzchen aus USA 13 % mehr. Das ist echte Sche..... Heulen

Grüße
Oliver


- jeepfürst - 14.01.2011

es gibt rechnungen die man schnellstmöglich zahlen sollte damit man sie früher vergessen kann. Das wird wohl so eine sein.

herbeer


- Jocky - 14.01.2011

Hallo Achim,
Man kann jetzt noch so lange hier im Forum diskutieren wie man will; fakt ist, das Du korrekt gehandelt hast und auch sofort die Rechnungen bezahlt hast.
Wenn der bekloppte Spediteur nicht aus dem Arsch kommt, warum sollst Du denn dann dafür bluten????? Zumal du ja auch alles belegen kannst.

Kann dir nur den Tip geben: SOFORT zu einem guten Anwalt deines Vertrauens. Ohne hast Du keine Chance.

Wünsche Dir viel Erfolg und Glück in dieser Angelegenheit. OK!
Jörg


- Dr. Seltsam - 14.01.2011

Zum Rechtsanwalt gehen rentiert sich vielleicht, wenn man eine 1967 BB 427 mit original 12.000 Miles für 200.000 Euro gekauft hat und einen wasserdichten Vertrag mit garantiertem Einfuhr-Termin

oder

du hast eine Privatrechtschutzversicherung und viel Freizeit.

Ansonsten aus Erfahrung (bin selber Gutachter) ein sinnloses Unterfangen. Jeepfürst hat es auch schon exakt erläutert. Keiner - soweit ich weiß - wusste von der Änderung. Also ist dem Spediteur kaum eine Mangelleistung nachzuweisen.

Grüße

Oliver


- Frank the Judge - 14.01.2011

Und wenn das Auto wegen des starken Schneefalls nicht rechtzeitig vorgeführt werden konnte, so fällt das unter höhere Gewalt. So ziemlich jede AGB jeder Spediteure schließt in diesem Fall die Haftung aus.