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optische Anpassung der Nebelschlussleuchten - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 5 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: optische Anpassung der Nebelschlussleuchten (/showthread.php?tid=59586) |
- andree - 24.11.2011 Hallo, das Bild gefällt mir sogar besser, als mein US-Heck! Kann denn nicht mal einer von euch eine Leuchtfolien-NSL zum aufkleben erfinden ![]() Lg... - Der Graue - 24.11.2011 Zitat:Original von Thomas V Die EU-NSL enthalten ja auch noch die Reflektoren, die sind doch in D auch vorgeschrieben, sehe ich das richtig? Dafür brauchts doch auch noch eine optisch ansprechende Lösung. War bei den vorangegangenen NSL-Threads immer irgendwie kein Thema. ![]() Gruß, Martin - Thomas V - 24.11.2011 Martin, das siehst Du ganz richtig! In D müssen sogar die Reflektroren ein Prüfzeichen tragen..... selbst wenn man die US-Schlußlichter innen verbaut, die ja immerhin Reflektoren haben, ist das streng genommen nicht zulässig. Aber ich denke das fällt noch am wenigsten auf. Da würde ich für den TÜV Termin etwas improvisieren.... - Leonie - 24.11.2011 Zitat:Original von Der Graue Wäre DAS schön, alleine die Vorstellung, wie die Trottel plötzlich bei 50 in den Begrenzer fahren und sich dann am Kopf kratzen... ![]() Gruss, Bernd ![]() - stevo - 25.11.2011 @all habe es leider gestern nicht mehr geschafft, eine vernünftige Fotomontage zu erstellen. Vielleicht kann sich ja mal einer unserer "Photoshop-Pro´s" der Sache annehmen?! ![]() @Asgard Denke ich eher nicht. Ist sicherlich überall anders - bei uns wird nicht viel kontrolliert... @Martin Die Reflektoren würden in ihrer Funktion ja auch erhalten bleiben, daher finde ich diesen Ansatz ja auch so interessant. Hat irgendwer noch gebrauchte, ungenutzte NSL für einen schmalen Kurs rumliegen? Zum experimentieren über die Winterpause?? LG Stefan - stevo - 25.11.2011 vielleicht wäre auch der Ansatz mit rotem Reflektorkleband gar nicht so abwägig... Müßte so breit wie das Loch im Bumper sein. Könnte man sicherlich auch die NSL mit unterbringen. ![]() Nur so ein Gedanke... Kennt jemand die genauen Maße des "Lochs" im Bumper? LG Stefan - Legend32 - 25.11.2011 Bin ich froh, daß ich mittlerweile den US Bumper dran habe! ![]() Ich fahre allerdings zu einem Dekra-Prüfer, der ein paar Augen zudrückt. Die NSL haben ihn noch nie interessiert. Auch waren ihm die US Rücklichter (inkl. rotem Blinker) offensichtlich egal. Bis jetzt habe ich mit dem US Heck noch keine NSL nachgerüstet. Die TÜV Prüfungen sind immer nur eine Momentaufnahme. Welcher Prüfer weiß denn, ob das Fahrzeug immer so aussieht oder ob es für die Vorführung umgebaut wurde und nach der Prüfung wieder zurück. Ich habe dies auch ein paar Mal so gemacht. Daher muß ein TÜV Prüfer gar nicht so streng sein. Sicherheitstechnische Dinge sind wichtig! Aber ob ein Auto rot blinkt (unsere C4 blinkt ohnehin legal rot, ist ja eingetragen) oder so selten benutzte NSL fehlen, sind doch Pillepalle. Unwichtig! Grüße Ralph - Midnight-Cruiser - 25.11.2011 Ich hab's auch schon in dem anderen NSL-Thread geschrieben, aber bisher ist noch niemand darauf eingegangen. Ist die Idee so abwegig ? Ein idealer Einbauort wären doch die Schlitze rechts und links unten im Bumper, zumindest für das noch nicht mit Löchern wie das EU-Heck verunstaltete US-Heck. - Coke-Man73 - 25.11.2011 ...aus einem anderen Beitrag hier: Nebelschlussleuchten entfernen Zitat:Original von Jochen - Midnight-Cruiser - 25.11.2011 Hier mal, was die Straßenverkehrszulassungsordnung dazu sagt. Von einer Mindestgröße kann ich hier nichts erkennen: § 53d Nebelschlussleuchten. (1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht. (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein. (4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten. (5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden. (6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt. |