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bräuchte mal einen juristischen Rat! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: bräuchte mal einen juristischen Rat! (/showthread.php?tid=66800) |
- ratprof - 16.10.2012 Erstmal ruhig bleiben. Der Widerspruch gegen den gesamten Anspruch innerhalb der 2wöchigen Frist ist erst einmal das Wichtigste! Verpasst du das hat der 'Gläubiger' einen vollstreckbaren Titel und du nahezu keine Chance mehr der Zahlung zu entgehen. Lass ggf. deinen Widerspruch noch einmal gegen eine geringe Gebühr bei einem ortsansässigen Anwalt auf Richtigkeit überprüfen. Und dann lehn dich erstmal zurück und warte ab, ob dein 'Gläubiger' die Eier hat unter diesen Umständen das Gerichtsverfahren durchzuziehen. Ich hab da meine Zweifel. Es ist halt mit einem Mahnbescheid bei Unachtsamkeit, Nachlässigkeit oder einfach Unwissenheit der Angemahnten ziemlich einfach einen vollstreckbaren Titel zu bekommen. Dreiste Zeitgenossen probierens halt einfach. Die Gebühr für deinen Mahnbescheid dürfte so bei 60-80 € liegen, kann man schon mal machen. - maseratimerlin - 16.10.2012 Du hast PN. Gruß Edgar - BMWZX40 - 16.10.2012 Zitat:Original von Bone Was der wagen jetzt drauf hat an kilometern weis ich nicht! Aber ich vermute auch mal das er den wagen schon verkauft hatte und der neue besitzer ihm probleme gemacht hat! Weil damals wollte er auf einmal die übergabe dann 1 woche früher schon machen als ausgemacht! Und der wagen stand auch nicht auf seiner seite bei mobile.de zum verkauf! Kundendienste sind alle gemacht worden in fachwerkstatt! - BMWZX40 - 16.10.2012 Danke schonmal für die ganzen Antworten und Pn's ! Bin mir ja auch sicher das ich im recht bin aber sowas schüchtert schon etwas ein wenn man davon keine ahnung hat! Edgar ich werd gleich mal durchrufen! - speed300 - 16.10.2012 Bei Arglist würde er was machen können, das muss er Dir aber nachweisen, kann er das nicht, hat der Händler schlechte Karten. Er ist der Fachmann und Du hast im Kaufvertrag nicht schriftlich zugesichert was der Motor auf 1000 km verbraucht. Da kann ich nur sagen, Shit Happens lieber Händler. ![]() Trotzdem muss Du jetzt tätig werden, leider. Viel Erfolg und berichte mal in 2013 oder gar 2014 ![]() Gruß W... - GFoL - 16.10.2012 Hast du die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen? - BMWZX40 - 16.10.2012 Ja ich werde berichten wie es weiter geht! Das war schon vorgedruckt auf dem kaufvertrag gestanden! - speed300 - 16.10.2012 Zitat:Original von GFoL Ich glaube, das muss er als Privatmann gar nicht, bin mir nicht sicher. Gruß W... - GFoL - 16.10.2012 Doch, muss er. Der Gesetzgeber sieht eine Sachmangelhaftung im Kaufrecht vor. Vom Gesetz kann jedoch mittels Individualabrede abgewichen werden. Eine solche Abrede steht jedoch nicht Unternehmern frei, die eine bewegliche Sache an einen Verbraucher verkaufen. Merke: Wer etwas verkauft, muss zwingend die Gewährleistung ausschließen, ansonsten haftet er für die Mangelfreiheit der Sache! - speed300 - 16.10.2012 Alles klar ![]() Gruß W... |