Corvetteforum Deutschland
Wiederherstellungskosten versichert - ohne Restauration? - Druckversion

+- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de)
+-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8)
+--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10)
+--- Thema: Wiederherstellungskosten versichert - ohne Restauration? (/showthread.php?tid=74465)

Seiten: 1 2


- Dr. Seltsam - 10.11.2013

Diese Klausel bezieht sich wirklich nur auf den Kasko-Schaden.

Gewisses Restrisiko ist leider immer drin, wenn man mit Fahrzeugen, welche z.B. überrestauriert wurden, unterwegs ist. Das Geld bekommt man im Normalfall nicht komplett wieder.


- Dr. Seltsam - 10.11.2013

Zitat:Original von Noplan
@Dr. Seltsam: Ich vermute für Deine '66 gibts die Unterlagen bzgl. Erstellungskosten, oder?

Noplan

Für das Fahrzeug habe ich ein Gutachten erstellt, der beide Werte beurteilt.

Zeitwert und Wiederbeschaffungswert

Diese habe ich dann so in meinem Vertrag übernommen bekommen.

Grüße
Oliver


- C1-Matthias - 10.11.2013

Zitat:Original von yellow postman
Die Höhe der Reparaturkosten ist festzustellen und es wird ermittelt ob die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es der Fall, gibt es von der gegnerischen Versicherung den ermittelten Wiederbeschaffungswert, was Du dann mit dem Geld machst bleibt Dir überlassen.

Nicht ganz richtig Volker! Der gegnerische Versicherer muss u.U. Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert erstatten (130%-Klausel). Vorausgesetzt, die Reparatur wird vollständig und fachgerecht ausgeführt. Abrechnung auf Gutachtenbasis ist in dem Fall dann nicht möglich.

Gruß
Matthias


- Günter C7 - 10.11.2013

Zitat:Original von C1-Matthias
Zitat:Original von yellow postman
Die Höhe der Reparaturkosten ist festzustellen und es wird ermittelt ob die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist es der Fall, gibt es von der gegnerischen Versicherung den ermittelten Wiederbeschaffungswert, was Du dann mit dem Geld machst bleibt Dir überlassen.

Nicht ganz richtig Volker! Der gegnerische Versicherer muss u.U. Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert erstatten (130%-Klausel). Vorausgesetzt, die Reparatur wird vollständig und fachgerecht ausgeführt. Abrechnung auf Gutachtenbasis ist in dem Fall dann nicht möglich.

Gruß
Matthias


Richtig Matthias,

so steht es im Kleingedruckten meiner Versicherung auch geschrieben. Die LV(?) Versicherung für Oldtimer ist ähnlich gestrickt, wie die von Volkers. Der Vertreter meines Vertrauens (zufällig mein Nachbar) hat mich dahingehend umfassend beraten. Sonst Knüppel


Gruß Günter Hallo-gruen


- yellow postman - 10.11.2013

Hi Matthias,

da hast Du natürlich recht, ich wollte es nicht zu kompliziert machen da es eigentlich um den Kaskoschaden ging,
ich schrieb ja, man braucht schon den richtigen Gutachter für die Schadensansprüche beim Gegner.

cu Volker Yeeah!


- yellow postman - 10.11.2013

Hi Günter,

Dein Vertreter hat Dir doch bestimmt nicht erklärt was Deine Haftpflicht Deinem Gegner zahlt, darum geht es nämlich in Matthias seinem Posting.

Dein Vorsorgeschutz im Kaskofall ist damit nicht gemeint. Zwinkern





cu Volker Yeeah!


- Günter C7 - 11.11.2013

Zitat:Original von yellow postman
Hi Günter,

Dein Vertreter hat Dir doch bestimmt nicht erklärt was Deine Haftpflicht Deinem Gegner zahlt, darum geht es nämlich in Matthias seinem Posting.

Dein Vorsorgeschutz im Kaskofall ist damit nicht gemeint. Zwinkern





cu Volker Yeeah!


Moin Volker,

stimmt natürlich. So weit hat er sich dann auch nicht aus dem Fenster gelehnt. dumdidum


Gruß Günter Hallo-gruen


- JE - 11.11.2013

Moin,

das ist alles Theorie, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall und die anschließende gerichtliche Durchsetzung Deiner Ansprüche geht.
Beim Wiederbeschaffungswert kann der gegnerische Anwalt heutzutage alle Schrottkisten aus Mobile & Co. heranziehen und dem Richter einreden, daß die Wiederherstellungskosten in keinem Verhältnis zu den Wiederbeschaffungskosten stehen.
Wenn der Richter dann auch noch keine Ahnung von Autos hat (ja, nicht einmal einen Führerschein), geschweige dann von Corvetten, nützen auch keinerlei Gutachten!
So mir geschehen vor ein paar Jahren mit meiner C4.

Gruß Jürgen


- Medicus - 11.11.2013

Zitat:Original von JE
Moin,

das ist alles Theorie, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall und die anschließende gerichtliche Durchsetzung Deiner Ansprüche geht.
Beim Wiederbeschaffungswert kann der gegnerische Anwalt heutzutage alle Schrottkisten aus Mobile & Co. heranziehen und dem Richter einreden, daß die Wiederherstellungskosten in keinem Verhältnis zu den Wiederbeschaffungskosten stehen.
Wenn der Richter dann auch noch keine Ahnung von Autos hat (ja, nicht einmal einen Führerschein), geschweige dann von Corvetten, nützen auch keinerlei Gutachten!
So mir geschehen vor ein paar Jahren mit meiner C4.

Gruß Jürgen


Kopfschütteln dann war Dein Anwalt wohl nicht der beste?!? Kopfschütteln