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- McCornflakes - 07.02.2004

Hallo Gozilla,

in Deutschland können alle Fahrzeuge, die vor 1999 zugelassen worden sind mit roten Blinkern
fahren. Pan darf also auch noch. Ich persönlich finde diese Regelungen mal wieder völlig
sinnlos. Durch rote Blinker wurden vermutlich genauso viele Unfälle verursacht wie Schmetterlinge
durch U-Boote umgekommen sind.

Ich glaub' die armen Engländer müssen ihre Vetten auch orange blinken lassen.Habe
bisher jedenfalls keine einzige englische mit roten Blinkern gesehen.

Zitat:Ich würde einfach ohne etwas umzubauen zum TÜV, lass ihnen...


Es wurde hier im Forum schon mehrfach berichtet, das man problemlos mit dem kompletten US-Tannenbaum durch den TÜV kommen kann.


- hubsi - 07.02.2004

Hallo,
mein Kenntnisstand zum Thema "Rote Blinker" ist abweichend:
Bei Erstzulassung vor 1970 rote Blinker hinten möglich, wenn original

Quelle: TÜV Süddeutschland

Jetzt aber bitte keine Diskussionen über "Was der TÜV nicht merkt..." Feixen


- man-in-white - 07.02.2004

Hubsi hat recht. Wenn die allerdings eingetragen sind hat man Bestandsschutz, d.h. es kann keiner was dagegen haben.
Rot blinkende Grüße
Frank


- McCornflakes - 07.02.2004

Hallo hubsi,

1970 wäre schon etwas sehr lange her. Ich kenne in diesem Zusammenhang die
Zahl 1999, daher konnte Jochen auch bei seiner 1997er C5 die roten dran lassen.


- Midnight-Cruiser - 08.02.2004

Mit der Zahl 1999 verhält es sich so: wenn du vor 1999 einen Ami importiert hast, konntest du ihn mit Eintragung mit roten Blinkern fahren. Die Eintragung war problemlos. 1999 wurden die Vorschriften dahingehend geändert, daß bei einem US-Import ausnahmslos , also auch bei Uralt-Fahrzeugen, auf orange umgerüstet werden muss ! Wenn ein Wagen in Deutschland schon mit roten Blinkern zugelassen war, dann darf man auch weiterhin damit fahren und muß z.B. bei Besitzumschreibung nicht umrüsten.


- Gotzilla - 08.02.2004

Sorry Midnight-cruiser hab ich wohl nicht genau genug geschaut Blaulicht

Hallo-gruen Gotzilla