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- Rüddy - 03.12.2004 Hallo Jungs, danke für die Glückwünsche, aber Riesenschleife ist nicht einkalkuliert. Im Gegenteil, der Verkäufer meinte, bei diesem Preis hätte er eh keine Hosen mehr an! Darum werde ich ihm bei Abholung eine Bermuda-Hose schenken, ich kann ja nicht verantworten, daß er sich bei dieser Witterung an seiner wichtigsten Stelle verkühlt. ![]() @JR: Und nebenbei bemerkt: C3-Cabrio und C5-Targa sind eine wirklich schöne Kombination in schwarz/silber ![]() @Plating: Logo, ich hab Dich ja extra erwähnt! Oh Mann, ich kann´s kaum erwarten........ ![]() Rüddy - J.M.G. - 03.12.2004 Hallo Rüddy, GLÜCKWUNSCH - ich merke schon, der Trend hier geht eindeutig zur 2-Corvette. Aber, bitte gaaanz schnell das Profil aktuallisieren - der Smart verblendet meine armen Augen ![]() - GeneralDiDi - 03.12.2004 Hi Rüddy Jaja, wer kennt nicht das Gefühl, wenn etwas was man sich schon lange wünscht in greifbarer Nähe ist. Ich denke mal der Kauf geht in Ordnung und die 3 Jahre Garantie geben einem doch ne menge Sicherheit. Wünsche Dir also viel Spaß mit der neuen Vette und herzlich willkommen in der C5-Fraktion. Gruß ![]() - Rüddy - 03.12.2004 Zitat:GLÜCKWUNSCH - ich merke schon, der Trend hier geht eindeutig zur 2-Corvette. Ja eindeutig, 2.Vette ist angesagt! Profil wird erst aktualisiert, wenn die Kiste ![]() Außerdem: Der Smart ist echt gail zu fahren, hat ja nur 800 kg, hat nichts mit dem Four2 zu tun. Aber gegen eine C5 kann er natürlich nicht anstinken ![]() @GeneralDiDi: Auch aufgrund Deines Automatikschadens war mir die möglichst lange Garantiezeit wichtig ! - thocar - 04.12.2004 na dann frohe weihnachten. hoffentlich wirds ein winter ohne schnee, damit wir nicht so viele corvettelose ltage haben. gruß thomas - Rüddy - 15.12.2004 ![]() Seit heute steht das Schwesterchen zur C3 in der Garage !!! -freu- ![]() Erster Eindruck der Überführungsfahrt: Absolut gaiiiiil, und ich glaube mit der Automatik das für mich passende gewählt zu haben. Das Motto "Morgends D, abends P" ist halt doch das Richtige! ![]() Aufgrund Verkehr und etwas frostigen Strassenverhältnissen im Schwarzwald konnte ich zwar nicht richtig angreifen, aber cruisen ist ja auch schön ![]() Außer dem beschissenen Radioempfang und ein paar Knarzgeräuschen vom Dach alles bestens. Jetzt kommt noch die Klippe Landratsamt zwecks kleinem Kennzeichen; Bis jetzt im Rennen: CR1 oder CO8. Allerdings muß ich denen noch klarmachen, daß ich gerne nur einen Buchstabe und eine Zahl hätte...... Wird wahrscheinlich ein weiteres Kapitel in meinem Buch "Allein gegen den Amtsleiter" werden. ![]() mit Frühlingherbeisehnenden Grüßen Rüddy PS ![]() an die Felgenkante ![]() - Jochen - 15.12.2004 Glückwunsch und willkommen in der C5 Fraktion ![]() Hammergewichte sind ein ![]() Jochen Zulassung - Rüddy - 04.01.2005 So, heute hab ich das Abenteuer Zulassungsstelle glücklich hinter mich gebracht: Nach einem Ortstermin beim Amtsleiter hatte dieser ein Einsehen: (Die Plastikauskleidung vorne hatte ich natürlich demontiert ![]() RW-G 9 ![]() ![]() Leider ging RW-CR 1 ums Verrecken nicht rein (37er-Schild) Jetzt hab ich vorne und hinten 32 x 11 cm ! Ein Mopedschild in RW ist absolut ein Unding, im Gegenteil: Als ich Bilder hier aus dem Forum von Moped-zugelassenen C5en vorzeigte, kam sofort die Aussage: Bitte Bilder übergeben, es wird sofort ein Mängelverfahren gegen die Halter eingeleitet ! ![]() Hab ich natürlich nicht gemacht, aber laut Aussage vom Amtsleiter ist die örtliche Polizei angewiesen, solche Fahrzeuge entsprechend zu überwachen und zur Anzeige zu bringen ! ![]() So, jetzt kann der Frühling kommen. zugelassene Grüße Rüddy - Frank the Judge - 04.01.2005 So eine Schwachsinnsaussage von diesem Beamtentrottel. Der soll mir mal kommen, da landet er vor gericht aber unsanft auf dem Bauch. Kennt der die Anlage 5 der StVZO nicht? Die sollte man ihm mal um die Ohren hauen! Da steht die Regelung (und die Maße) mit den Mopedkennzeichen vorne und hinten bundesweit einheitlich geregelt drin. Deutsche Beamte mit ***** ![]() - Klaus - 05.01.2005 Diese schon oft benannte Anlage Va läßt sich nicht gut auftreiben... Nach einiger Suche fand ich einen Hinweis bei Deuvet - Beschreibung in der steht um was es geht und wo das genau zu finden ist - nämlich Anlage Va Absatz 4 StVZO. Diese Anlage konnte ich nur hier https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf in mieser Form auf den Seiten 164 und 165 finden. Das liest sich dann aber so, .....KANN die Zulassungsstelle ......eine Ausnahme genehmigen.... Dieses KANN hilft natürlich nicht wirklich weiter... Ob dieses pdf-file der StVZO die aktuell gültige Version ist wäre noch zu prüfen. Gruß Klaus |