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Vorübergehende Stilllegung in Zukunft aufgepaßt !! - Druckversion

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- Frank the Judge - 23.02.2007

Ich glaube, der Johannes redet am Ecki vorbei.... Grübeln


Stilllegung - HK-Vette - 23.02.2007

@ Ben

Zitat:Wenn man künftig ein Auto - egal ob LKW,Bus oder Sportwagen - vorübergehend stilllegt d.h. z.B über den Winter verliert man sein angestammtes Kennzeichen und zwar auf der Stelle.
Es gibt nur eine Möglichkeit dies zu Verhintern wenn man sofort das bisherige Kennzeichen reservieren läßt für eine Gebühr von 2,60 €.
Danach beginnt das Spiel von Neuem.

Ist da irgendwo die Rede von WIEDERZULASSUNG Frage

@ Johannes

Genau das ist der Punkt Respekt


RE: Stilllegung - Ben - 23.02.2007

[quote]Original von HK-Vette
@ Ben



Ist da irgendwo die Rede von WIEDERZULASSUNG Frage



Ich meinte damit: Wenn der Wagen im Herbst abgemeldet wird macht man im Frühjahr eine Wiederzulassung.


- Porter - 23.02.2007

Richter ->


- Eisbär Lars - 23.02.2007

Hi Leute,

auch ich bin die nächste Woche auf der Zulassungsstelle um eines meiner Fahrzeuge "wieder zuzulassen".

Der Beitrag hat mich doch etwas nachdenklich gemacht, da ich auch bei meinem Motorrad lange rumgekämpft habe, bis ein Kennzeichen ausgegeben wurde, welches aufgrund der riesigen Fläche meinen cw-Wert nicht in die nähe eines Scape-Shuttle-Bremsfallschirms gebracht hätte. Wäre natürlich fatal wenn ich den Kampf im Frühjahr 2008 wieder von neuem aufnehmen müsste (was ja mit neuen Kennzeichen dann auch wie von J.M.G. schon bemerkt die Kosten etwas anheben würde Motzen).

Da ich, wie viele hier ihre Corvette, mein Moped auch über den Winter abmeldet und im Frühjahr wieder zulasse, werde ich die Damen im Landratsamt [Bild: 001.gif][Bild: 008.gif][Bild: 017.gif] mal intensiv nach der neuen Regelung befragen.

Noch abgemeldete Grüße

Lars


Stilllegung - HK-Vette - 23.02.2007

Hallo Gerd,

dies ist eine klare und deutliche Information.Dank an Dich.
Dafür


- Marijn - 23.02.2007

Na Prima, keine Zulassung mehr auf die Zweitwohnung Zum K....n


- Porter - 23.02.2007

Zitat:intensiv nach der neuen Regelung befragen.

Oder den Artikel oben lesen.
Da steht u.a., daß es die 1.Stufe der neuen FZV, ehemals StVZO, ist.
Was kommt denn da noch in der 2., 3. oder 8. Stufe ?
Und was ist der Hintergrund, bzw. Sinn dabei ?
Das würde ich fragen, aber die intensive Antwort wird sein :
"Das wissen wir auch nicht. Wir sind nur das ausführende Organ."




Hallo-gruen , ....


- J.M.G. - 23.02.2007

Ich denke mal, dass das die Angleichung des Straßenverkehrsgesetzes auf EU-Ebene ist.

Siehe Führerscheine (neue EU-Führerscheine ab 2010), Zulassungsbescheinigung, , H-Kennzeichen, Eintragung von Anbauteilen usw.


- man-in-white - 23.02.2007

Was meinst Du mit Angleichung des H-Kennzeichens??
So weit ich weiß, werden in einigen Ländern Autos ab einem bestimmten Alter (25 Jahre in NL?) von der Steuer befreit. Und hier fängt man mit einer Verschärfung der Kriterien an.

Sinn der Aktion:
Wie immer: Dem Bürger immer mehr Geld aus der Tasche ziehen.
Frank