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Z06 Motor der erste ??? - Druckversion

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- Hermann - 31.08.2007

Zitat:Die Garantie läuft nie ab...jedesmal 3 Jahre Garantie aufs Neue auf den Motor

Schön wärs, aber nee, da irrst Du Dich leider. Kopfschütteln


- Gil Speed - 31.08.2007

Wie ist es denn?


- JR - 31.08.2007

Drei Jahre Garantie ab EZ, egal wie viel Motoren zwischenzeitlich verbaut werden.

Neue Gewährleistung auf ausgetauschte Teile gibt es dann, wenn es eine ganz normale Reparatur war, die Du bezahlt hast.

Aber auch dann keine drei Jahre, sondern gesetzliche Gewährleistung.

Gruß

JR


- chevyman - 31.08.2007

Das glaub ich leider auch Heulen

Ich hab also nur noch ein gutes Jahr,da muß ich es wohl richtig krachen lassen Augenrollen

Gibt es sowas wie eine Anschussgarantie nach 3 Jahren ? wird wohl keiner machen für die Z Feixen


Gruß Tim


- hubsi - 01.09.2007

Hallo,

Gil, nette Wunschvorstellung. Wie soll das finanziert werden?

Tim, es gibt s.g. Garantieversicherungen, die als Anschlussgarantie eingekauft werden können.
Beispiel: https://www.pkw-garantie.de/
Ob die allerdings selbstzerstörerische Exoten wie eine Z versichern, wage ich zu bezweifeln.

Nachtrag: Bei dieser Versicherung steht bereits im ersten Satz "Fahrzeuge mit mehr als 6 Zylindern oder mehr als 150 kW". Pech...
Es gibt aber noch weitere. Google hilft.


- RainerR - 01.09.2007

Es ist so, wie Gil es sagt.jedes neu eingebaute Ersatzteil,und das ist auch ein kpl.Motor,
hat eine gesetzliche Gewährleistung,ich glaube von 2 Jahren,bin mir da aber nicht sicher.
Wenn das neu eingebaute Ersatzteil einen Tag vor Ablauf der Gewährleistung defekt
wird,hat man Anspruch auf erneute Reparatur,diesmal innerhalb der Ersatzteil-Garantie.
Dies kann man theoretisch bis zum St.Nimmerleinstag fortführen,vorausgesetzt das
neue Ersatzteil verreckt immer innerhalb der Ersatzteil Garantiefrist.
Diese Ersatzteil-Garantie hat natürlich nichts mit der Fahrzeuggarantie von 3 Jahren zu
tun.Alles was erst nach drei Jahren,oder 100000 km, kaputt geht,hat keine Garantie.

Es grüsst Euch

RainerR


- Gil Speed - 01.09.2007

Wie es bei Rechtsfragen immer ist...Ein Sachverhalt, 50 verschiedene Meinungen...

Unser Godfather of Justice könnte mal seinen juristischen Senf dazu abgeben... Grübeln

Da die letzten mir bekannten Aussagen allerdings immer im Sinne von GM waren, möchte ich keinen Interessenskonflikt entstehen lassen. Knutsch

Direktor Sprich zu uns ...Godfather...du hast das endgültige Wissen...

Danke huldigen


- JR - 01.09.2007

Hallo Rainer,

lass Dir mal von einem Anwalt erklären, wieso das so nicht richtig ist, oder googel es Dir zusammen.

Eine Ersatzteil-Gewährleistung gibt es nur, wenn die Reparatur ein separates Rechtsgeschäft war, d.h. Du dafür bezahlt hast.

Bei einer Garantiereparatur des Herstellers ist dieses gerade nicht der Fall, sondern das neue Teil tritt an die Stelle des kostenlos ausgetauschten und verlängert nicht die ursprünglichen Fristen.

Gruß

JR


- Denny - 01.09.2007

Zitat:Original von RainerR
Es ist so, wie Gil es sagt.jedes neu eingebaute Ersatzteil,und das ist auch ein kpl.Motor,
hat eine gesetzliche Gewährleistung,ich glaube von 2 Jahren,bin mir da aber nicht sicher.
Wenn das neu eingebaute Ersatzteil einen Tag vor Ablauf der Gewährleistung defekt
wird,hat man Anspruch auf erneute Reparatur,diesmal innerhalb der Ersatzteil-Garantie.
Dies kann man theoretisch bis zum St.Nimmerleinstag fortführen,vorausgesetzt das
neue Ersatzteil verreckt immer innerhalb der Ersatzteil Garantiefrist.
Diese Ersatzteil-Garantie hat natürlich nichts mit der Fahrzeuggarantie von 3 Jahren zu
tun.Alles was erst nach drei Jahren,oder 100000 km, kaputt geht,hat keine Garantie.

Es grüsst Euch

RainerR

Dabei handelt es sich dann wohl eher um Gewährleistung. Eine Garantie würde einem in Zweifel wenig nutzen, kann der Garantiegeber doch (nahezu) alles vertraglich regeln bzw. ausschließen.
Die Gewährleistung beschreibt, wie hier schon oft angesprochen, nur den Zustand des Produktes beim Kauf (oder hier beim Tausch). Es wird 2 Jahre Gewähr übernommen, dass das Produkt BEIM KAUF in Ordnung war. Zur Vereinfachung gilt die ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr, so dass der Kunde besser gestellt ist. Hier müsste der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei Auslieferung fehlerfrei war. Nach 6 Monaten sieht es aber anders aus. Hier muss der Kunde beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat. Das dürfte nicht so einfach sein! Grübeln


- sani - 01.09.2007

Zitat:Original von Gil Speed
Wie es bei Rechtsfragen immer ist...Ein Sachverhalt, 50 verschiedene Meinungen...

Unser Godfather of Justice könnte mal seinen juristischen Senf dazu abgeben... Grübeln

Da die letzten mir bekannten Aussagen allerdings immer im Sinne von GM waren, möchte ich keinen Interessenskonflikt entstehen lassen. Knutsch

Direktor Sprich zu uns ...Godfather...du hast das endgültige Wissen...

Danke huldigen

Normalerweise gilt: 2 Anwälte - 3 Meinungen! sich vor Lachen auf dem Boden wälzen huahua