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- STRUPPI - 09.10.2009 Zitat:Original von CustosOnLinux Hi CustosOnLinux, eine Überprüfung bei fliessendem Fahrzeugverkehr ist auch sehr schlecht möglich, da es Ausnahmeregelungen gibt, welche eine menge Fahrzeuge von plakettierungen Freistellt. Ergo sind die ganz Scharf auf Vidio-Überprüfung direkt bei beginn der Feinstaub-Fahrverbotszonen. Dadurch kann dann sehr leicht eine Überprüfung ohne direkten Eingriff in den Strassenverkehr erfolgen. Nur beim Parken dieser befreiten Fahrzeuge müssen diese Ausnahmegenemigungen leicht erkennbar sein. Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - CustosOnLinux - 09.10.2009 [OT] Eben deshalb gegen diese Video Überwachungen. Meine offiziell gekaufte Plakette liegt im Handschuhfach und wird bei Bedarf hinter die Frontscheibe gelegt. Was jetzt wenn ich das mal vergessen habe, oder während der fahrt plötzlich in so eine Zone fahre und nicht schnell genug zum Handschuhfach greifen kann? Auf den Rechtsstreit wäre ich mal gespannt. Einziger Fehler: Plakette nicht ordnungsgemäß an der Frontscheibe angebracht. Auto erfüllt aber die Auflagen für die Plakette und Plakette ist auch vorhanden. Dürfte ein interessanter Prozess sein. [/OT] - STRUPPI - 09.10.2009 @ CustosOnLinux, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, wird das Ähnlich dem Führen eines Fahrzeuges ohne ordnungsgemäss befestigtes KFZ-Kennzeichen gehandelt. Also frage Dich, was passiert, wenn Du ohne montierte Kennzeichen fährst, die Kennzeichen aber vorhanden und z.B. unter dem Beifahrersitz abgelegt sind. Ab wann gibt es diesen einen Punkt in Flensburg..... ich weiss es nicht und warte auch auf eine entsprechende "Anfrage" an mich, da mein Caballista auch keine Plakette hat. Mein Hunday hatte auch keine, mein jetziger MAZDA hatte schon eine beim Kauf (Mist)... Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI - JR - 09.10.2009 Dass Fahrzeuge auch im fließenden Verkehr kontrolliert werden können, war zu Beginn der Plakettenregelung nicht möglich, weil die entsprechenden Vorschriften - wie so oft - schlampig formuliert waren. Das war letztlich die einzige Ursache, alles andere im Zweifel vorgeschobene Gründe. Mittlerweile ist das aber geändert und so können die Kontrollen jetzt auch im fließenden Verkehr stattfinden. Wenn die Plakette nicht angebracht ist, kostet es Geld - auch wenn sie im Handschuhfach liegt. Das ist zumindest nach meinem Kenntnisstand eindeutig. Mir ist nur nicht klar, wo sie genau angebracht sein muss. Deswegen könnte es im fließenden Verkehr immer sein, dass der Ordnungshüter sie nicht gesehen hat, obwohl sie doch an der Scheibe befestigt war. ![]() Gruß JR RE: umweltplakette ?? - night-fly1 - 09.10.2009 Zitat:Original von scheuerle kannst aufhören zu phonen ! wieviele brauchst du und welche farbe ?? wenn das noch aktuell bei dir ist schreib mir mal eine pn . brauche ja auch eine addi wo es hingehen soll.. lg n.fl - STRUPPI - 09.10.2009 Zitat:Original von JRHi JR, https://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/download/KennzVO-35BImSchV.pdf § 3 "Kennzeichnung" (2) schreibt, wie und wo die Plakette anzubringen ist. Hinzu kommt noch: Fragt man beim TÜV, wird man in 99% der Fälle gesagt bekommen: "Beifahrerseite unten" ! Es geht dabei um die gesetzliche Einhaltung der Bestimmung (Freies Sichtfeld nach Vorne auf die Strasse und der Beschilderung. Bei einigen Plaketten ist hinten eine Verklebeanleitung drauf (oder auf dem Beiblatt) und da steht "unten rechts". Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI - scheuerle - 10.10.2009 warum braucht man für jeden sch ,. diese paragraffffen ,,,,,,,, wann wird mir vorgeschriebem auf welcher seite ich meinen "" kleinen jogi"" zu tragen habe links rechts nach oben oder nach unten....... mir egal soll die politesse kommen und nachschauen ..... wie hoch ist eigentlich die stafe beim erwischen ..........?????? ich meine natürlich fahren mit falscher plakette .!!!!!! nicht das verführen einer politesse !!!! wohlgemerkt !! die genau die........ - scheuerle - 10.10.2009 was ist mit dieser gilt die für alle ?? zonen Berlin, den 10. Oktober 2006 D i e Bu n d e s k a n z l e r i n Dr. An g e l a Me r k e l D e r Bu n d e s m i n i s t e r f ü r U m w e l t , N a t u r s c h u t z u n d R e a k t o r s i c h e r h e i t S i g m a r G a b r i e l D e r Bu n d e s m i n i s t e r f ü r Ve r k e h r, Ba u u n d S t a d t e n t w i c k l u n g W. T i e f e n s e e Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2006 2227 - man-in-white - 10.10.2009 Jogi, grüne Plakette gilt überall, bei gelb oder gar rot darfst Du bald in einige Städte nicht mehr rein ![]() Frank Wäre mal interessant, wie die Behörden auf die Plakette von Jogi reagieren würden. Ist ja grün, und ob da eine freie Fläche ist oder man sein recht auf freie meinungsäußerung wahrnimmt???? Es wird ja keine Politesse angegriffen. |