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- Jonjey - 03.03.2011 Hinten gehört auf die C5 weder n Spoiler noch n Flügel. Meine Meinung... Sowas machen höchstens die Japaner mit Ihren Hondas... ![]() Grüße Ralph - CustosOnLinux - 03.03.2011 Zitat:Original von Hannibal-Lecter Nein darf man nicht. Egal ob Xenon oder Halogen. Das E-Prüfzeichen ist ausschlaggebend. Wenn das fehlt ist es dem TÜV egal ob da Xenon oder Halogen verbaut ist. - Hannibal-Lecter - 03.03.2011 Zitat:Original von CustosOnLinux Hm, im Angebot wird diese Option angeboten: "Euro Spec projector Headlight Modules: +$200 (These can be modified for Left hand drive and are ECE compliant for European cars and feature a sloped cutoff pattern instead of the stepped DOT pattern. ECE projectors do not use the new cutoff shield)" Das sollten dann doch die Module mit E-Prüfzeichen sein, oder? Sind ja auch Teile von Hella... Gruß Marius - zaubermann - 03.03.2011 Wenns etwas dezenter sein darf ![]() - CustosOnLinux - 03.03.2011 Nein, bedeutet nur, dass sie asymmetrisches Licht haben. Eine E Zulassung ist etwas anderes. Zudem: Europa ist nicht gleich Deutschland. Wir sind z.B. das einzige Land in der EU in dem eine SWRA bei Xenon gefordert wird. - machtin68 - 03.03.2011 custos. der letzten aussage von dir muß ich widersprechen: klicke mal hier: https://img403.imageshack.us/f/lampe1.jpg/ hauspost der tüv-fraktion. 2. absatz: da steht eindeutig, das sra und lwr nicht gefordert werden dürfen.... gruß - CustosOnLinux - 03.03.2011 Hi von wann ist denn das Dokument? Leider ist die Qualität sehr schlecht, aber wenn ich das richtig lese, steht da Oktober 98.. Dürfte dann überholt sein. - machtin68 - 03.03.2011 ca. dezember 2010, hab das von meinem dekra-mann ( gehört fast zur familie) hab hier das neueste liegen, ist aber im grunde der gleiche inhalt - Hannibal-Lecter - 03.03.2011 Hm, ich habe gerade mal den Hella-Online-Katalog durchgeguckt und auf Anhieb keine 90mm-Lichtmodule mit ECE, aber ohne E-Prüfzeichen gefunden. Das einfachste wird sein, den Anbieter anzuschreiben und nach der genauen Bezeichnung der verwendeten Lichtmodule zu fragen. Denn zumindest im Nicht-Xenon-Bereich ist es doch meines Wissens so, dass Leuchten mit E-Prüfzeichen in Verbindung mit zulässigen Leuchtmitteln verwendet werden dürfen, solange die Projektionsmodule nicht mit einer zusätzlichen Scheibe abgedeckt werden (wie bei vielen "Nicht-Klapp-Lösungen") - soweit korrekt? Dann müssten - E-Prüfzeichen vorausgesetzt - diese Scheinwerfer doch zumindest ohne diese tollen "HID-Kits", sondern mit normalen Halogenlampen, zulässig sein? Dass mit Xenon ohne SWRA und Leuchtweitenregulierung kann ich zumindest für Nachrüstlösungen kaum glauben... Könntest Du die aktuelle Version des Dokuments mal hochladen? Würde das gerne mal vor Ort mit meinem TÜV-Mann diskutieren! EDIT: Ich habe den Anbieter des Kits mal angeschrieben, Antwort kam schnell und war sehr freundlich. Normalerweise verbaut er die US-Versionen (mit DOT-Kennzeichnung), der Aufpreis für Projektoren mit E-Prüfzeichen liegt bei 200€ für die Abblend- und 100€ für die Fernscheinwerfer. Ohne "HID"-Umrüstung (also zur Verwendung mit normalen - und hier zulässigen - Leuchtmitteln) verringert sich der Gesamtpreis um 50$. Ein Set komplett OHNE Leuchteinsätze (es können beliebige Hella 90mm-Bauteile verwendet werden) läge bei 500$. Ich frage nochmal nach, wie groß die maximal mögliche Bautiefe der verwendbaren Module ist... Beste Grüße, Marius - JETZ - 04.03.2011 Zitat:Original von machtin68 |