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Kennt diese C5 jemand? - Druckversion

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- spider1704 - 29.07.2012

im amiland werden schon mal die vin´s von totalschäden genommen und dann die heisen damit frisiert und diese gehen dann meist in den export.... ist ja nicht neu dumdidum
soviel zum thema schalter automatik Zwinkern


im amiland werden schon mal die vin´s von totalschäden genommen - ZEH5didditz - 29.07.2012

FrageNur im Amiland Frage Blaulicht Blaulicht BlaulichtDas glaub ich eher weniger. Warum werden denn wohl Totalschäden OHNE Substanz, nur mit VIN auch hier im gelobten Land verkauft? Aber das ist ein anderes Thema. Ein gewisses Grundvertrauen muß schon da sein, (oder Sachverstand) sonst ist der ganze Autohandel Perdu...
Gruß Dieter Patriot


RE: ob den Besitzer (Verkauf im Kundenauftrag) - Coke-Man73 - 29.07.2012

Zitat:Original von ZEH5didditz
Im "Kundenauftrag" werden von Händlern gerne die Autos verkauft, auf die sie keine Gewährleistung geben wollen. (klappt aber nicht)

Hallo Dieter,

wieso schreibst Du "klappt aber nicht"?! Hat man als Privatperson trotzdem Rechte, wenn der (gewerbl.) Verkäufer die Gewährleistung ausschliesst?

Bin gespannt,

schöne Grüße
Christian


Haftet jeder Verkäufer eines Gebrauchtwagens oder nur ein Händler? - ZEH5didditz - 29.07.2012

Hallo Christian,
das sagt der ADAC dazu. Grundsätzlich solltest Du, wenn Du spezielle rechtliche Fragen hast, den Edgar (maseratimerlin) per PN fragen.
Zitat ADAC:
Haftet jeder Verkäufer eines Gebrauchtwagens oder nur ein Händler?
Die Haftung des Verkäufers für Mängel am Fahrzeug gilt grundsätzlich für alle Kaufverträge. Sie kann aber vertraglich auf 1 Jahr verkürzt oder sogar ausgeschlossen werden. Wenn der Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson geschlossen wird, ist ein Haftungsausschluss nichtzulässig, in diesem Fall darf die Haftung aber verkürzt werden.

Als Unternehmer zählen allerdings nicht nur die Fahrzeughändler!

Unternehmer ist bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Das kann z. B. auch ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt sein, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.

Ist der Verkäufer eine Privatperson, darf die Haftung ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich vom Verkäufer erklärt bzw. in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden! Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen sog. Sachmängelhaftungsausschluss für Mängel an dem Fahrzeug zugunsten des privaten Verkäufers (so auch der ADAC-Musterkaufvertrag).
Zitat Ende
Gruß Dieter Patriot


- JR - 29.07.2012

Damit hast Du aber nicht Dein "klappt aber nicht" begründet.

Gruß

JR