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- man-in-white - 25.09.2003 Zitat:Auf der anderen Seite wundert es mich, wieso dann viele LKWs als fahrender Weihnachtsbaum anscheinend problemlos unterwegs sind. Neben buter Beleuchung sind alle möglichen Blinkspiele nicht selten. Ist auch nicht legal. Als ich letztens mal bei der Dekra war hatten die einen großen Aushang zu diesem Thema. Darin wird darauf hingewiesen, daß diese Art der Verzierung / Beleuchtung nicht erlaubt ist wenn sie nach außen strahlt und andere Verkehrsteilnehmer ablenken könnte. In Zusammenarbeit mit der Polizei soll wohl gegen Ende des Jahres verstärkt kontrolliert werden. Ich persönlich verstejhe die Aufregeung nicht. Wenn ein Trucker seinen beleuchteten Namen im Führerhaus hat lenkt das wohl weniger ab als die Unterwäschenwerbung am Straßenrand - mich jedenfalls. Frank - BigEagle - 25.09.2003 Die Jugend von heute: Gerade einen 16-jährigen auf einem Motorroller gesehen - schickes Future-Teil, dass aussieht wie eine Heuschrecke - und was leuchtet da in der Dunkelheit? - Eine blaue Kaltlichtröhre unter den Trittbrettern - rote Kaltlichtröhren hinter den Stossdämpfern, mit denen die Felgen rot angestrahlt werden Auch wenn es verboten ist - sah irre cool aus. ![]() Gruß Dirk - Marijn - 25.09.2003 Zitat:In D ist das anders. - Alles was an einem Fahrzeug montiert ist muss funktionieren. Manche TÜVS sehen das verschieden, wenn man z.B. per Eidesstattlicher Versicherung angibt diese Einrichtungen nicht im Geltungsbereicht der STVZO zu benutzen. z.B. gibt es im Frankfurter Raum einige US Polizeifahrzeuge mit montierter Leuchtanlage. Diese muß jedoch im öffentlichen Verkehr abgedeckt sein und darf nicht ohne weiteres in Betrieb zu nehmen sein... Zu dem Beispiel mit der Golfs halte ich die Aktion für zumindest für fragwürdig, wenn sich die Fahrzeuge zu dem Zeitpunkt auf Privat/Firmengelände aufgehalten haben. Man sollte halt einen Ein/Aus Schalter in Griffnähe montieren und den Blick für die Rennleitung offenhalten. |