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- JR - 26.03.2004 Eeeh, Didi! Was heisst hier: So lieber nicht! Wenn hier jemand abfällige Bemerkungen über mein Kuchenblech macht, bin ich das! ![]() Bei mir stand damals zur Wahl, das 52cm-Teil, wie ich es auf meiner ersten C5 hatte, oder das zweireihige Kuchenblech zu nehmen. Meiner Meinung nach ist letzteres das kleinere Übel. ... aber in zwei Wochen beim neuen Kennzeichen werde ich kämpfen wie ein Löwe! Gruß JR - GeneralDiDi - 27.03.2004 Oha. Da hab ich wieder was angestellt ![]() ![]() Gruß ![]() - V8-Brummler - 27.03.2004 Hi, @Didi, vielen vielen Dank, jetzt kenn ich die Unterschiede. Na da bin ich mal gespannt! Grüsse Martin - King Karl - 27.03.2004 Hi, auf Grund des sehr schlechten CW Wertes, verursacht durch so ein Kuchenblech, wird die erreichbare Höchstgeschwindigkeit stark reduziert. (ca. 35%) Wird so ein Kuchenblech dann nicht eintragungspflichtig??? ![]() ![]() ![]() Gruss Karl - Wolf740d - 27.03.2004 Zitat:auf Grund des sehr schlechten CW Wertes, verursacht durch so ein Kuchenblech, wird die erreichbare Höchstgeschwindigkeit stark reduziert. (ca. 35%) ...für den Deutschen Amtsschimmel muss mann da erst mal durch den Windkanal ![]() ![]() ![]() ![]() - SvenKadettC - 28.03.2004 GeneralDiDi bin überrascht das welche bei Euch durch Umbau auf US-Heck kleine Nummernschilder bekommen. Bei uns haben das auch welche bei ein paar Autos wie Golf etc. ausprobiert. Mit dem Ergebnis das sie das Heck wieder auf EUVersion umbauen durften, denn bei uns ist ein Nachweis von Nöten das der Wagen aus den USA reimportiert wurde, bzw. das es sich um eine US-Version handelt - sonst nix kleine Schilder ! - GeneralDiDi - 28.03.2004 Als ich bei der Zulassungsstelle nachgefragt hatte, sagten die mir: Wenn dieses im Brief eingetragen ist, dann ist es kein Problem ein kleines Kennzeichen zu bekommen. Die werden ja extra dafür zurück gehalten. Solche Umbau haben hier wohl schon ein paar vollzogen. Bin mir jetzt nicht ganz sicher wer..... glaube z.B. Manni. Vielleicht ist es bei den US-Cars einfacher als bei Golf, Astra und Co. - SvenKadettC - 28.03.2004 Ja wenn das eingetragen ist, das ist was anderes. Aber beim Golf ist das ja nur ne andere Heckklappe zum Beispiel, bei der Corvette ja wahrscheinlich auch nicht so der Aufwand, oder? Aber muß man das dann überhaupt eintragen ? Was schreiben die denn dann in den Brief ? Umgebaut auf US-Style ? Also wäre mir etwas wage die Geschichte..... - GeneralDiDi - 28.03.2004 Das US Heck unterscheidet sich bei der C5 in 3 Dingen. 1. Nebelschlussleuchten sind bei US nicht vorhanden 2. Die Leuchten sind anders. Rote Blinker und kein Rückfahrlicht 3. Export hat nichts neben dem Kennzeichen. US hat die weißen Rückfahrleuchten neben dem Kennzeichen. Deshalb passen max. 320mm Kennzeichen dazwischen. Was in den Brief eingetragen wird weiß ich leider nicht. Ich denke es wird so was drin stehen wie: "He Du Zulassungstussi, gebe dem Mann endlich ein kleines Kennzeichen" ![]() - Midnight-Cruiser - 29.03.2004 Bei mir steht im Brief: Raum für amtliches Kennzeichen vorne ![]() Diese habe ich zwar nicht bekommen, aber die nächstmöglich kleinsten, dazu mit Engschrift - die Dame auf der Zulassungsstelle in Weiterstadt war sehr kooperativ ! Mit kuchenblechfreien Grüßen Midnight-Cruiser |