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C5 vs 5er BMW - Druckversion

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- JohnSmith - 26.08.2008

Also, nur für den Fall dasses hier mehr Leute mit vielen Punkten gibt, dem könnt ich abhelfen huahua für Forumsmitglieder gibts auch nen kleinen Rabatt Feixen


- quentin - 27.08.2008

Zitat:Original von Michael Hoppe
ZITAT quentin:

Für so eine Aktion gehört einem eigentlich die Fre$$e poliert.

sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Hey, hey, hey, bei soviel Aggressivität kann ich mir gut vorstellen wie Du so drauf bist, wenn dir was nicht passt.
Ja, ich war da noch jung und impulsiv... habe ja dazu gelernt und bin bis heute mit zero Punkten unterwegs - und Du? Feixen

0 Punkte.

Schön, Deine Vorstellungskraft. Was mir nicht passt sind tatsächlich total grenzdebile Fahraktionen von meinen Mitmenschen, wozu ich ebenfalls das bewusste Ausbremsen ohne erkenntlichen Grund zähle, läuft offiziell unter gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung. Wenn Du seitdem dazu gelernt hast, dann ist ja alles bestens.


- quentin - 27.08.2008

Zitat:Original von colonel
Zitat:Original von quentin
15 Meter bei 130 ist auch irgendwie kein Grund mit Smileys um sich zu schmeissen.

Zitat:Original von quentin
Für so eine Aktion gehört einem eigentlich die Fre$$e poliert. Find ich nicht lustig.

Zitat: das sind für mich die schlimmsten autofahrer!!


Warmduscher. Wer langsam fahren wil, soll das gefälligst rechts tun, da hat keiner was dagegen.

Kann es sein, dass Du den Zusammenhang nicht erkannt hast. Exakt um das Rechtsfahrgebot ging es hier. Da gibt es keinen Grund auf der linken Spur Leute auszubremsen, wie von herrn Hoppe stolz wieder gegeben, oder wie jetzt?


- man-in-white - 27.08.2008

Zitat:bewusste Ausbremsen ohne erkenntlichen Grund zähle, läuft offiziell unter gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung
Gab mal ein urteil, in dem das anders gewertet wurde. Irgendwo hatte ich den zettel auch mal rumliegen, für den Fall der Fälle.
Frank


- MadTom - 27.08.2008

Zitat:Original von man-in-white
Zitat:bewusste Ausbremsen ohne erkenntlichen Grund zähle, läuft offiziell unter gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung
Gab mal ein urteil, in dem das anders gewertet wurde.

Dann wird das Fall wohl auch ganz anders gelegen haben.

Gruß

Tom


- Tunc - 29.08.2008

ich hatte vor einiger zeit auch mal so ein "Rennen" gegen einen 5er BMW: Augenrollen
es war nachts auf einer autobahn; ich sehe wie sich einer an mich hängt, gebe dann mal ein bisschen gas... und weg war ich!! das dachte ich zumindest eine weile... als ich in ein mit 100 km/h begrenztes autobahnstück reinfuhr, alle anderen überholte, sah ich dass es hinter mir einen wagen gab, der ständig das gleiche machte wie ich!? Grübeln also sofort runter auf 100 km/h, wie es erlaubt ist.
nach einer weile blinkte es von hinten: STOP POLIZEI!!! haarsträubend
dann der schock: "Wir haben sie verfolgt mit einer maximalen Geschwindigkeit von 191 km/h, danach haben wir sie aus dem Blickfeld verloren...!?!"
dann lange pause, ich sehe schon wie sich mein führerschein in luft auflöst...

das resultat der netten beamten:
"Wir folgten ihnen auf einer distanz von 1,4 kilometern mit einer durchschnittsgeschwindigkeit von 123 km/h, statt der erlaubten 100 k/mh. Nach Abzug von Toleranz, eine Geldbusse/strafe von 80.--Euro (120.--SFr.)!!!"
mehr konnten sie mir nicht nachweisen! Bääh!

dann kam noch eine standpauke der netten beamten: Richter
"Denken sie, dass die strasse ihnen alleine gehört...??" oder:
"Wir möchten sie nicht von der Fahrbahn kratzen müssen, denn das ist kein schöner Anblick!!" oder:
"Wenn sie Rennen fahren möchten, gehen sie auf eine Rennstrecke!!" Motzen¨

ich fuhr ja auch gar nicht sooo schnell, die übertreiben...! Großes Grinsen
kann nur sagen: mehr oder weniger glück gehabt...!!! Engel


- maseratimerlin - 29.08.2008

Zitat:Original von man-in-white
Zitat:bewusste Ausbremsen ohne erkenntlichen Grund zähle, läuft offiziell unter gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung
Gab mal ein urteil, in dem das anders gewertet wurde. Irgendwo hatte ich den zettel auch mal rumliegen, für den Fall der Fälle.
Frank

Schmeiss den Zettel ruhig weg Frank. Das Bayerische OLG - von dem auch wohl Deine Entscheidung stammt - hat das Vorhalten einer Waffe eines meiner Mandanten gegenüber einem zu nah Auffahrenden auch einmal als Wahrnehmung berechtigter Interessen gewertet. Da hatte ich wohl 1998 einen besonders guten Tag, oder besonders blöde Richter. Ist nie wieder vorgekommen..daß mit den besonders blöden Richtern jedenfalls. Feixen

Gruß Edgar

@quentin

Wir sind nicht nur bei der Farbwahl einer C3 d´accord. Beruflich bin ich natürlich anderer Meinung als Du Zwinkern


- man-in-white - 05.09.2008

Habe den Zettel mit dem angesprochenen Urteil gefunden:
"Folgendes Gerichtsurteil dürfte die Fahrer mit dem schweren Gasfuß interessieren. Fährt man auf der Autobahn zu dicht auf, darf der genötigte kurz auf die Bremse treten, um auf die Belästigung aufmerksam zu machen. Verursacht der Drängler aufgrund einer Panikbremsung dann einen Unfall, ist er der Schuldige. (OLG Karlsruhe, AZ 1U269-90)"

Keine Ahnung, ob das noch Gültigkeit hat.
Frank