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bräuchte mal einen juristischen Rat! - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Other Vette-Stuff (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=8) +--- Forum: Wer weiß was (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: bräuchte mal einen juristischen Rat! (/showthread.php?tid=66800) |
- RainerR - 17.10.2012 Wie soll ein Händler vor Ankauf feststellen, ob das Auto erhöhten Ölverbrauch hat, wie in diesem Falle angebliche 0,5 Ltr. auf 100 km? Der Händler kann nicht ein Fahrzeug, das er in Zahlung nimmt, vorher über hunderte von Km Probe fahren, um einen ev. zu hohen Ölverbrauch auf die Spur zu kommen. Die Aussage, der Händler müsse das Auto vor Ankauf technisch prüfen, ist zwar richtig aber nicht in allen Punkten durchzuführen, Gruss RainerR - Oeli - 17.10.2012 Zitat:Original von RainerR Mir stellt sich die Frage, wie will er das im Nachhinein beweisen? Der Motor wurde ja mittlerweile getauscht. Und weiter, warum kam es zum Motorschaden? Wenn der erhöhte Ölverbrauch bekannt war, war doch von einem vorhandenen Schaden auszugehen. Hätte man dann nicht auf den Betrieb des Motors verzichten sollen/müssen, um einen Folgeschaden zu vermeiden. Also den neuen Motor würde ich nicht bezahlen und den erhöhten Ölverbrauch soll er erstmal beweisen, das wird schwer nach erfolgtem Motorwechsel. - BMWZX40 - 17.10.2012 Wer weis ob da überhaupt ein Motoschaden vorlag! ![]() - speed300 - 17.10.2012 Zitat:Original von Corvalex Mir ging es doch jetzt nur um Privat, nicht um Händler. Wenn die Floskel vergessen wurde, wie lange dann der Privatmann die Gewährleistung an der Backe hat. Aber der Uli hat es bereits beantwortet. 2 Jahre.......unfassbar ........ ![]() Gruß W... - Cardinal58 - 17.10.2012 Zitat:Wer weis ob da überhaupt ein Motoschaden vorlag! ...eben! Bei selbstständiger Reperatur innerhalb der Gewährleistungsfrist kann der mögliche Defekt u.U. nicht mehr nachgewiesen werden. Damit dürfte die mögliche Gewährleistung hinfällig sein. Aber gut zu wissen, das man auch als Privatperson die Gewährleistung expliziet ausschließen muß. Grüße Michael - speed300 - 17.10.2012 es gab keine Gewährleistungsfrist.... ![]() W... - Zaphod - 17.10.2012 Hm, ein Benziner, der mit 1:20 Gemisch betrieben wird (und das ist es, wenn auf 100km/10l Sprit ein halber Liter Öl kommt), sollte dermaßen blau qualmen und stinken, daß selbst ein blinder Händler dies feststellen müsste. Abzocker... Schätzungsweise hat er gerade ein baugleiches Fahrzeug auf dem Hof gehabt, schnell die Motoren überkreuz getauscht, und zieht die Masche gleich doppelt ab ![]() ![]() - GFoL - 17.10.2012 Noch einmal. Auch wenn ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart wurde, so muss dieser auch wirksam sein! Er ist jedenfalls dann unwirksam, wenn:
Im vorliegenden Fall hat der Autohändler jedenfalls alles richtig gemacht. Er hat:
Der Verkäufer wird jedoch trotzdem in Schwierigkeiten kommen. Im Zivilprozess hat jede Partei das zu beweisen, dem widersprochen wird. Der Verkäufer müsste also beweisen, dass:
Zwar ist die Position des Käufers nicht sonderlich stark, gleichsam nicht aussichtslos. Deshalb würde ich einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen. Vielleicht sollte man darauf verweisen, dass gerade die BMW N55 Motoren reihenweise ihr Leben aushauchen, auch mit plötzlich auftretendem erhöhtem Ölverbrauch. Dies sollte gerade einem Autohändler bekannt sein, weshalb ich sogar die Sachmangeleigenschaft angreifen würde... - BMWZX40 - 17.10.2012 Bin ja schon mit edgar in kontakt! ![]() - speed300 - 17.10.2012 GFoL Die Richter entscheiden öfters zu Gunsten des Verbrauchers da er nicht Geschäfte tätigt, wie ein Autohändler. Der Autohändler kann sein Minusgeschäft von der Steuer absetzen und mit neuen Geschäft das Geld wieder verdienen. Deshalb tendiere ich zum diesen Fall, dass der Händler nichts oder Vergleich von kleine Summe X bekommt. Wir werden es hoffentlich erfahren... ![]() Gruß W... |