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Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Druckversion

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RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Tom V - 02.10.2019

was mir gerade einfällt:

wir können hier ja seit knapp 2 Jahren die Fahrzeuge online ab- und wieder anmelden.
Ich habe das beim Benz schon zweimal gemacht und spare mir den Weg zum Amt.
Die nötigen Siegel bekommt man per Post (!) nach Hause geschickt.

Es kann also niemand kontrollieren auf welcher Kennzeichen-Tafel (speziell vorne) man diese klebt.
Und es gibt in dem Begleitschreiben (Klebeanweisung) und auch im Onlineportal keinen Hinweis auf die zu verwendende Schildergröße.
Beim Online-Schildermacher kann ich mir was beliebiges prägen lassen, egal ob Engschrift, zweizeilig, superlang oder KKR


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - RainerR - 03.10.2019

Das ist ja geil, daß die Siegel per Post zugeschickt werden, kaum zu glauben!!! Was gibts dann noch für Probleme? Gewünschte Kennzeichengrösse beim Schildermacher holen, Siegel draufkleben und schon hat man ein gesiegeltes Kennzeichen in einer Grösse, die die Zulassungsstelle niemals genehmigt. Nochmals, ich kanns nicht glauben, da s mit der Post, da kann doch jeglicher Mißbrauch getrieben werden???

Gruss RainerR


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - daabm - 03.10.2019

Das geht nicht in jedem Zulassungskreis...


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - René K. - 03.10.2019

Also, daß Siegel per Post verschickt werden... das ist ja fast nicht zu glauben. Bin mal gespannt, wie lange das so bleibt.


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Oeli - 03.10.2019

Das ändert doch aber nichts, dass man für die kleinen zweizeiligen Kennzeichen eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Oder sehe ich das falsch.


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - DerWirre - 03.10.2019

Ist dies (Onlinezulassung) nicht nur für Fahrzeuge möglich, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind.? Waaas?


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - 78er_pace - 03.10.2019

Mal eine Info seitens der hier zust. Zulassungsstelle von Anfang 2019 (da wollte ich auch das LKR-Kennzeichen vorne mit Wunschkombi haben - hab es aber nicht bekommen und damit auch nicht die Wunschkombi und da die kurzen Kombinationen sich jeder an sein Alltagsauto mit genügend Platz für ein Standard-Kennzeichen schrauben darf, war auch nix passendes bzgl. Kennzeichen wählbar Zum K....n ):

Gesetzlich geregelt ist, das das verkleinerte Kennzeichen 255 * 130 hinten zugeteilt werden kann, wenn es keine andere Möglichkeit der Zuteilung gibt, allerdings ist dann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die dann unter Ziffer 22 stehen wird.

Für vorne ist die Ausgabe eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens gesetzlich nicht vorgesehen.

Das hatte ich dann auch im www gesucht und nur Bestätigungen dafür gefunden. Für vorne gibt es keine Regelung. Und auch wenn andere (identische) Fahrzeuge aus demselben Zulassungsbereich mit dem LKR-Kennzeichen vorne auf den Straßen rumfahren...die haben das evtl. vor 10 Jahren bekommen, da war das noch ( ohne gesetzliche Regelung wie heute ) möglich...
Und wenn beim eigenen Auto da dann noch das Kuchenblech maßlich hinpasst, ist der Drops -gesetzlich/vorschriftenmäßig- gelutscht. 
Außer, der einzelne findet noch sinnige Argumentationen und ein offenes Ohr auf der anderen Seite.
Ich hab da keins (von beiden) gefunden.

Bzgl. Kennzeichen anfertigen lassen: Hier gibt es nur die Größe, die die Zulassungsstelle freigibt inkl. eines kleinen Stempels (irgendein Siegel), andere Größen kann man sich anfertigen lassen, werden aber nicht von der Kennzeichen-Bude gestempelt.

Aber bestätigen kann ich: wenn man im Auto sitzt, sieht man das Kuchenblech wirklich nicht...glücklicherweise.


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - René K. - 03.10.2019

Ok... ich will keine "Anarchie" verbreiten... aber, am besten wäre es, wenn man vorne gar keine Kennzeichen mehr bräuchte (so, wie in einigen wenigen Staaten der USA).

Gruß...
René


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - Tom V - 03.10.2019

natürlich kommen die Siegel per Post, das habe ich ja nicht geträumt.
Die Siegel sehen auch etwas anders aus, das amtliche Kennzeichen ist mit auf dem Siegel vermerkt damit man das nicht auf ein ganz anderes Schild klebt. 

Das Zulassungsdatum ist vollkommen egal!
Es muss nur schon mal in der Stadt zugelassen worden sein und das Kennzeichen wurde reserviert.
Also im Herbst online abmelden und im Frühjahr online wieder zulassen....ich meine das kann man jeweils für ein Jahr reservieren.


RE: Ausnahmegenehmigung für verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen - mark69 - 03.10.2019

(03.10.2019, 17:25)René K. schrieb: Ok... ich will keine "Anarchie" verbreiten... aber, am besten wäre es, wenn man vorne gar keine Kennzeichen mehr bräuchte (so, wie in einigen wenigen Staaten der USA).

Gruß...
René

Ich habe noch keine plausible Erklärung gehört, warum Autos vorne Kennzeichen haben müssen, Motorräder aber nicht.

Der Platz dafür kann kaum der Grund sein, bei Rennen passen die Startnummern hin und im Straßenverkehr geht's nicht? Schnarchen 

Das Problem ist nur: Wenn man das als Argument vorbringt, dann kriegen die Moppeds vorne auch ein Schild. Damit ist auch niemand geholfen.