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Schadensregulierung - Druckversion

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RE: Schadensregulierung - JE - 20.03.2008

Hallo,

nachdem die 4-wöchige Frist gestern abgelaufen ist, ohne daß die gegn. Versicherung sich nocheinmal geäußert hat, hat mein Anwalt Klage eingereicht.

Über die weitere Entwicklung werde ich berichten.

Jürgen


RE: Schadensregulierung - VetteRuby - 20.03.2008

Zitat:Original von chevyforever
: Zeitwert ist nicht gleich Wiederbeschaffungswert!

Rico
Hallo-gruen
Hallo, eine Frage:
Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Eigentlich müßte das doch gleich sein oder ?
VLG


RE: Schadensregulierung - maseratimerlin - 20.03.2008

Bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes eines Kraftfahrzeuges ist nicht der Wert maßgebend, den der Eigentümer bei Verkauf erzielt hätte (Zeitwert), sondern der beim Kauf von einem seriösen Händler zu zahlen ist (in der Regel 20 - 25 Prozent über dem Zeitwert). Etwaige Finanzierungskosten hinzuzurechnen.


RE: Schadensregulierung - hang_loose - 20.03.2008

Wie ist das wenn man ein Wiederbeschaffungsgutachten von einem anerkannten Sachverständigen hat?


RE: Schadensregulierung - maseratimerlin - 20.03.2008

dann muß man klagen, wenn es die Versicherung nicht anders will.


RE: Schadensregulierung - VetteRuby - 20.03.2008

Zitat:Original von Maseratimerlin
Bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes eines Kraftfahrzeuges ist nicht der Wert maßgebend, den der Eigentümer bei Verkauf erzielt hätte (Zeitwert), sondern der beim Kauf von einem seriösen Händler zu zahlen ist (in der Regel 20 - 25 Prozent über dem Zeitwert). Etwaige Finanzierungskosten hinzuzurechnen.
Sieht ja, wenn man böswillig Argumentiert, so aus, als wenn die Versicherungen
versuchen Geld zu sparen. ??? Komische Reglung.


RE: Schadensregulierung - maseratimerlin - 22.03.2008

Wieso ? Lies es doch noch mal !

Gruß Edgar


RE: Schadensregulierung - VetteRuby - 22.03.2008

Zitat:Original von Maseratimerlin
Wieso ? Lies es doch noch mal !

Gruß Edgar
Es ist eine allgemeine Kritik an der Rechtssprechung,
die ich manchmal mit gesundem Menschenverstand nicht
nachvollziehen kann. Speziell wenn Firmen gegen Bürger
Gesetzte in Auftrag geben, die diesen Schaden sollen
damit Firmen Geld sparen können.
Aber OK, man weis, vor Gericht erhalte ich ein Urteil,
nur selten Recht.
Es fällt schwer, so etwas zu akzeptieren.


RE: Schadensregulierung - JE - 22.03.2008

Hallo, zum besseren Verständnis, hier nochmal die Kurzform:

der Gutachter hat folgendes ausgeführt:

Reparaturkosten netto : 15.057,41
Abzüge Wertverbesserung: keine
MWSt: 2.806,91
Reparaturkosten brutto: 17.918,32

Wertminderung: nicht entstanden

Wiederbeschaffungswert, ermittelt über Autoscout, Mobile.de und Clubbörsen
vergleichbare Fahrzeuge werden zum VK von 16.500 bis 17.500,-- gehandelt.

Es liegt kein Restwertangebot vor.
Reparaturdauer 20 - 30 Tage.

Aufgrund dieses Gutachtens kam von der LVM am 10. März an meinen Anwalt folgendes Schreiben:

... die Ersatzansprüche rechnen wir wie folgt ab:

Wiederbeschaffungswert : 7.800,--
abzgl. Restwert -2.500,--
zzgl. Auslagen 25,--
____________________________
5.325,00

Dafür gabs auch einen Scheck!

Schadenstag war der 16. Februar !!!

Wenn die Klageschrift fertig ist, werde ich informieren.

Frohe Ostern

Jürgen


RE: Schadensregulierung - maseratimerlin - 22.03.2008

@vetteRuby

Sag mir mal bitte, was diese Allgemeinplätze auf Stammtischhöhe denn mit der Schadenregulierung auf Totalschadenbasis zu tun haben, mal ganz davon abgesehen, daß sie inhaltlich für mich auch nicht nachvollziehbar ist Kopfschütteln