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C3 Traum erfüllt (Neuling hat viele Fragen) - Druckversion

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- BerlinCorvette - 20.03.2008

Zitat:Warum sollen geänderte front- und Heckteile das H- Kennzeichen gefährden? War früher wohl ein nicht unüblicher Umbau

dann erkläre den TÜV Fritzen mal, wie 1978 jemand eine 80er Front hat anbauen könnenYeeah!


- tiwo1985 - 20.03.2008

Eine H-Zulassung erfolgt auch dann, wenn die Umbauten an dem Fahrzeug vor 20-25Jahren getätigt worden sind (Je nach TüV). Somit ist ein 80er Heck an einer 78er Vette kein Problem!
Natürlich muss dem TÜVer glaubwürdig gemacht werden das der Umbau so lange her ist...


- BerlinCorvette - 20.03.2008

Hi,

ich glaube zu wissen, dass nur Umbauten zugelassen sind mit Teilen die auch vor 30 Jahren schon zu erhalten waren, damit wäre eine 80er Front nicht möglich.


- tiwo1985 - 20.03.2008

Mein Stand der Dinge ist anders, aber lasse mich gerne eines Besseren belehren...


- Frank_F - 20.03.2008

Zitat:Original von tiwo1985
Eine H-Zulassung erfolgt auch dann, wenn die Umbauten an dem Fahrzeug vor 20-25Jahren getätigt worden sind (Je nach TüV). Somit ist ein 80er Heck an einer 78er Vette kein Problem!
Natürlich muss dem TÜVer glaubwürdig gemacht werden das der Umbau so lange her ist...

So ist auch mein Kenntnissstand.

Allerdings.....meint Ihr im Ernst der TÜV-Mensch kennt die Unterschiede? Deswegen würde ich mir erst einmal gar keine Sorgen machen.

Gruß

Frank


- CHAOS inc. - 20.03.2008

Hallo Chris, erstmal herzlich willkommen hier bei den C3lern.
Würde mir wegen "zeitgenössischem" Zubehör erstmal keine Sorgen machen und nach dem H dann die Pipes verbauen. Kann ja sein dass der Herr bei "Auspuffanlage" eh ein Häkchen bei "nicht original" macht....weil vielleicht die Verbaute eh schon mal überarbeitet war. Dann denke ich steht auch Pipes nichts mehr im Weg.die würd ich aber dann bei jemand anders eintragen lassen der das Auto net kennt....;-)
Liebe Grüße
Jörg


- man-in-white - 20.03.2008

Theoretisch müssen die Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Zulassung erfolgt sein. Teile der gleichen Baureihe (also z.B. die Scheibenbremsen der 67-er an einer 63-er oder ein Motor einer späten C3 in eine frühe) sind auch zulässig.
Aber wie immer im Leben kommt es auf den Prüfer an.

Und wie schon gesagt, die wenigsten Gutachter kenn die Unterschiede zwischen den Baujahren oder machen sich die Mühe, es herauszufinden.
Frank