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Gutachten Vergaser / Luftfilter - Druckversion

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+--- Thema: Gutachten Vergaser / Luftfilter (/showthread.php?tid=92264)

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- trchq - 09.08.2017

Zitat:Original von jetztmitvette
Ich würde mir einen original Rochester kaufen oder leihen. Zustand: egal. Hauptsache, das Auto läuft damit so halbwegs, dass man damit fahren kann.

[...]

Damit würde ich zum Tüv fahren und mir schriftlich bestätigen lassen, dass das Auto wieder auf Originalzustand zurückgerüstet wurde. Dann wieder umbauen und den Rochester ins Regal legen - fürs nächste Mal.

Hallo Thomas,

was bezweckst Du damit? Du bist hernach genauso illegal wie vorher unterwegs.
Die Eintragung ist doch kein unlösbares Problem.

Siehe meine Antwort vom TÜV.

Tschau Alois...


- jetztmitvette - 09.08.2017

Hallo Alois,

ich habe nur einen gangbaren Weg aufgezeigt. Eine Eintragung stelle ich mir durchaus noch schwierig vor, da es für das Teil keinerlei deutsche ABE bzw. kein Gutachten vom Hersteller Edelbrock gibt, das nachweist, dass das Teil speziell für dieses Fahrzeug geeignet und vorgesehen ist. Hast Du beispielsweise schonmal versucht, andere Felgen vom TÜV eintragen zu lassen?
Grüße Thomas


- Wesch - 09.08.2017

Hallo

Zitat:Die geballte Energie, die in dieses Thema gesteckt wurde, hätten wir uns mit einer Mail sparen können :-)

Und, was hast du dann ? Einen Strafzettel zu zahlen., da der Vergaser ja nicht eingetragen war.

Das würde ich mit dem TÜV versuchen , anders abzuklären. Etliche Autos wurden ja nach Import mit diesem Edlebrock vom TÜV zugelassen, ohne Eintragung, muss also anders gehen, das Ganze.

mfG. Günther


- jeepfürst - 09.08.2017

Zitat:Original von jetztmitvette
Hallo Alois,

ich habe nur einen gangbaren Weg aufgezeigt. Eine Eintragung stelle ich mir durchaus noch schwierig vor, da es für das Teil keinerlei deutsche ABE bzw. kein Gutachten vom Hersteller Edelbrock gibt, das nachweist, dass das Teil speziell für dieses Fahrzeug geeignet und vorgesehen ist. Hast Du beispielsweise schonmal versucht, andere Felgen vom TÜV eintragen zu lassen?
Grüße Thomas

Felgen eintragen ist ja wohl null Problem, Du brauchst nur eine Traglastnachweis. oder besser ein Gutachtenn oder ABE für ein vergleichbares Auto. Wenn die dann passen bekommst die auch ohne Problem eingetragen

Herbert


- jeepfürst - 09.08.2017

Das Problem mit dem Vergaser ist da vermutlich lästiger, aber was soll denn in einem Vergasergutachten schon drinnstehen was der TüV nicht auch leicht feststellen kann. Wenn mit dem Vergaser die Abgaswerte stimmen warum soll der den nicht eingetragen werden, Der ede ist doch vermutlich ein 600 cfm, der originale ein 750 cfm, so dass wohl keine leistungssteigerung erreicht werden kann.


der offene luftfilter ist da vermutlich eher schwieriger weils was mit lautstärke zu tun hat. Da must halt schon freundlich sein beim tüv oder es von einer Werkstatt erledigen lassen.

Am schnellsten wird wohl gehen wenn es eine Werkstatt mit guten Beziehungen zum tüv erledigt.

herbert


- wecki - 11.08.2017

Genauso hab ich es gemacht Herbert,
war in einer US Werkstatt , wo auch H Abnahmen gemacht werden
und der nette TÜV Mann hat den Edelbrock Vergaser und den offenen Luftfilter eingetragen,
haben zwar alle gefragt, warum ich die Sachen eintragen will, aber als ich meine
Geschichte erzählte trug er es mit Kopf schütteln ein Zwinkern
Also Leute , aufgepasst in Unterfranken, sind sehr kompetente Beamte unterwegs Narr


- wecki - 11.08.2017

Der Beweis Zwinkern


- Subseven - 11.08.2017

Ist es nicht eigenartig, dass man von allen Beamten VERLANGT, in jeder Hinsicht über alle Autos alles zu wissen, obwohl sich hier nichtmal die Corvettefahrer richtig einig sind und ein paar Fragezeichen über dem Kopf haben? Ich finde es etwas komisch, dass immer diese Anspielungen kommen. Dabei sollte man mit gesundem Menschenverstand eigentlich wissen, dass man das nicht alles wissen kann.
Und genau für solche Fälle hat der liebe Gott die Mängelkarte erfunden. Diese sagt nämlich nicht unbedingt aus, dass ein Mangel besteht, sondern dass die Beamten anordnen, wenn sie sich nicht sicher sind, dieses von einem Fachmann zu prüfen und ggf. bestätigen zu lassen. Ja ja...die bösen "unkompetenten" Beamten....aber mit dem Verstand ist es so eine Sache...nicht wahr, wecki?


- wecki - 11.08.2017

Voll deiner Meinung, Tobi Knutsch


- Wesch - 11.08.2017

Hallo

Lass uns wissen, ob du Strafe zahlen musst.

Denn dann ist die Sache mit dem
Zitat:Und genau für solche Fälle hat der liebe Gott die Mängelkarte erfunden. Diese sagt nämlich nicht unbedingt aus, dass ein Mangel besteht, sondern dass die Beamten anordnen, wenn sie sich nicht sicher sind, dieses von einem Fachmann zu prüfen und ggf. bestätigen zu lassen.
trotzdem Mist.

mfG. Günther