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C 6 Fahrwerk versetzt.... - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 6 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: C 6 Fahrwerk versetzt.... (/showthread.php?tid=24396) |
- 68er - 07.02.2007 Ich hab' doch noch was auf die Schnelle gefunden. Zwar nicht genau das was ich suchte, aber es trifft die Diskussion: Es gibt ein Schreiben im Verkehrsblatt 13/1999. Dort gibt es einen "Teil B / Beispielkatalog" in dem 'drinsteht wann eine BE erlischt und wann nicht. Ich weiß nicht ob sich das Verkehrsblatt auch im Internet finden lässt? (Weiß das jemand?). Ich glaube das Verkehrsblatt muss man kaufen. Dort wäre auch die Antwort zu finden auf Frage, die in Deinem Link aufgeworfen wurde in dem noch offenen Fall, in dem jemand nicht eingetragen Reifen fuhr. Selbst simple Dinge wie Tachoumbau und Dachgepäckträger sind genannt. Zu Spurverbreiterung (Punkte 6.1 bzw. 6.3) heißt es: _______________________ BE erlischt nicht, wenn: - Teilegenehmigung vorhanden und nicht von der Änderungsabnahme abhängig gemacht oder - wenn Teilegenehmigung vorhanden und von der Änderungsabnahme abhängig gemacht oder Teilegutachten vorhanden und unverzügliche Änderungsabnahme erfolgt. BE erlischt wenn: - keine Teilegenehmigung oder Teilegutachten vorhanden oder der Verwendungsbereich nicht eingehalten wurde ________________________ Ich hoffe das Verkehrsblatt ist noch aktuell!?! Gruß 68er - Jochen - 07.02.2007 Zitat:Original von Ersatzchef Lieber Joe, wenn Du meinen obigen Beitrag gelesen hast kannst Du sicher feststellen das es nicht eine "good will" Eintragung eines befreundeten Prüfer war, sondern eine ganz legale Eintragung die jederzeit von anderen a.a.S. nachvollzogen werden kann. Nix "hier gehts" und "da gehts nett"... und auch keine Ermessenssache! $$19 Teilegutachten, Probefahrt, Eintragung. Fertig! 68er, schau mal auf der Seite vom TÜV nach, dort werden die rechtlich verbindlichen Punkte dargestellt die zum erlöschen der BE führen. Dein Text aus dem Jahr 1999 war damals evtl. gültig, findet sich heute jedoch nirgends mehr. Johannes hat die entsprechenden Punkte ja schon genannt. Werden mir auch immer wieder bei den verschiedensten TÜV Prüfungen (HU, §19 Untersuchungen, §21er...) und bei Gesprächen mit TÜV Ingenieuren bestätigt! Grüße Jochen PS. Kleiner Nachtrag: Das heißt dann natürlich nicht das es rechtlich OK ist eine Distanzscheibe zu fahren die nicht eingetragen ist, bzw. für die es kein Gutachten gibt. Es geht hier lediglich um die Diskussion ob dadurch die BE erlöschen würde. Dies hätte dann nämlich versicherungstechnische Auswirkungen. Keine BE = kein Versicherungsschutz (schaut mal in Eure AGBs der KFZ Versicherung!). Besteht weiterhin die BE besteht auch weiterhin der Versicherungsschutz! - 68er - 07.02.2007 Eigentlich hatte ich mich ja für das Thema C6 Fahrwerksversetzen interessiert, weil ein Bekannter von einer C06-Probefahrt berichtete und über den Versatz erschrocken war. Des weiteren hat er sich darüber beklagt, dass er nicht vom ersten in den zweiten Gang schalten konnte, weil ein Bolzen den Schalthebel immer in Richtung 4. Gang drückte, und er somit im 4. Gang landete. Kann dazu jemand was sagen? Zitat:Original von Jochen Der "Text" wie Du ihn bezeichnest heißt korrekt: "Neufassung des Beispielkataloges Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen (§ 19 Abs. 2, 3, 4 und 5 StVZO)" und stammt vom Bundesministerium für Verkehr, also der obersten zuständigen Behörde. Warum soll er nicht mehr gültig sein? Wie kommst Du denn darauf? Der Inhalt der Veröffentlichung ist umfangreich und trifft genau unsere Thematik so dass weitere Diskussionen fast nicht mehr nötig wären, wenn wir einen Link legen könnten. Kennt jemand einen Link zu dieser Veröffentlichung? J.M.G. interessiert das bestimmt auch. Gruß 68er - J.M.G. - 07.02.2007 Guten Abend, zunächst: Es gibt eine C6 und eine C6 Z06, jedoch keine C06 (ein kleiner Schreibfehler, ich wollte nur mal darauf hinweisen). Zum Schaltverhalten: Das Getriebe ist ein Männergetriebe, d.h. die Gänge wollen teilweise mit nachdruck eingelegt werden. Jedoch kann es sich bei dem von Deinem Bekannten gefahrenen Auto um eine US-Version gehandelt haben. Diese hat ein sogenanntes 1to4 SkipShift an Bord, um die Verbrauchs-Straf-Steuer zu umgehen. Hierbei wird unter bestimmten Umständen der Fahrer gezwungen von 1 nach 4 zu schalten. Das Fahrwerk: Die jetzigen Temperaturen lassen wenig Rückschluss auf das Fahrwerk der C6. Man hat einfach keinerlei Traktion, vorallem aufgrund der steifen Seitenwände der EMTs. Diese verhärten meiner Erfahrung nach dermaßen, dass ein normales Fahren nicht mehr flüssig möglich ist (durchdrehende Antriebsräder, Springen / Versetzen u.v.m.). Da helfen nur Winterreifen. - 68er - 07.02.2007 Zitat:Original von Ersatzchef Das kann auch andere Gründe haben. Zum Beispiel Zuständigkeit. Jeder TÜV wird Dir zuständige Personen nennen können. Sollte kein Problem sein. Ermessen gibt es kaum, auch wenn es so erscheint. Man will auch kein Ermessen haben, sondern gleiches Maß für alle. Was in dem Beispiel als Ermessensspielraum dargestellt wird könnte auch auf Unwissenheit beruhen. Oder auf Fehlerhaftigkeit. Oder ist nur falsch übermittelt. Oder... oder ... oder... Wie ist der konkrete Fall? Gruß 68er - 68er - 08.02.2007 @ Jochen: Nochmal zum Beispielkatalog, ich habe gerade auf der homepage des Verkehrsblatts nachgesehen. Der Beispielkatalog ist noch aktuell und könnte auch für 6,60 Euro bestellt werden. @ J.M.G.: dieses 1to4 skipshift hat er drinnen. Denn er hat den verantwortlich Bolzen auch gefunden, der den Schalthebel beim Schalten in den 4.Gang zwingt. Und auf "Abgasgründe" hat er auch getippt. Da lag er richtig. Falls der Beipielkatalog für Dich von besonderem Interesse ist, könnte ich ihn Dir zusenden. Gruß 68er - J.M.G. - 08.02.2007 Ne danke, ich habe meinen privaten Rechtsbeistand Nachts neben mir liegen ![]() Zum CAGS (diese Schaltkrücke): Wann diese anspringt ist im Handbucht beschrieben. Sie läßt sich auch einfach mittels Software deaktivieren. Hat Dein Bekannter eine US-Version? - Ersatzchef - 08.02.2007 Liegt kein konkreter Fall vor. Bloß wenn jemand Spurplatten eingetragen bekommt, die so breit sind daß die Möglichkeit besteht, daß der Reifen im Radhaus schleift kann ich das fast nicht glauben. Bei uns gibt es sowas nicht. Der Prüfer fährt mit dem Fahrzeug einseitig auf einen großen Keil (z.B. Hinterrad rechts) und checkt das dann. Und sollte das dem zu knapp erscheinen ist da nix mit eintragen. Also so war das bis jetzt bei mir, was mir aber auch nicht unlogisch erscheint. - Ersatzchef - 08.02.2007 Zitat:Original von Jochen Das war nicht unbedingt auf Dich bezogen. Kann ja sein daß das bei der C5 locker reinpasst (25mm Distanzscheiben), aber manchmal kommt mir das halt so vor als würden manche Leute Zeug eingetragen haben was "eigentlich" nicht eintragungsfähig sein dürfte. - Jochen - 08.02.2007 Zitat:Original von Ersatzchef Da hast Du absolut recht! |