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wer hat Lust einen Tag auf die Rennstrecke - Druckversion

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- JR - 26.11.2007

Hallo Mike,

da ist dann aber auch Rechtsüberholen etc. verboten - egal, ob Ideallinie oder nicht.

Wenn es dabei dann kracht, kann es richtig Ärger geben.

Hi Karl,

das hätte mich auch gewundert.

@all

Bevor Ihr Euch anmeldet, solltet Ihr Euch sicher sein, dass Ihr die Lärmvorschriften einhaltet werdet.

100db 50cm hinter dem Auspuff bei 60% Maximaldrehzahl können eine ordentliche Hürde sein.

Gruß

JR


- Rüddy - 26.11.2007

Die OCC lehnt auch Sicherheitstrainings ab.

Sobald auf einer abgesperrten Rennstrecke gefahren wird,
egal aus welchem Anlass, erlischt der Versicherungsschutz.

Schade

Gruß
Rüddy


- hang_loose - 26.11.2007

Aufgeschreckt durch Eure Postings habe ich auch meine Versicherung angesprochen.
Ich war bisher davon ausgegangen, dass die Haftpflicht auf jeden Fall besteht.
Kopfschütteln Nix da! Ohne Vollkasko zu fahren ist eine Sache - ohne Haftpflicht Dagegen!

Da mir auch keine Tagesversicherung angeboten wird die Frage - wer kennt Versicherungen die sowas anbieten?

Ohne Haftpflicht will ich nicht wirklich fahren.


- JR - 26.11.2007

Hallo Wolfgang,

Haftpflicht brauchst Du dabei aber am wenigsten, da alle Beteiligten eine Verzichtserklärung unterschreiben.

Wichtig ist nur die VK!

Genauso ist es bei den richtigen Autorennen ja auch.

Gruß

JR


- fun.ch - 26.11.2007

Auch wenn ihr eine Versicherung findet, die euch die Haftpflicht deckt, was macht ihr mit dem Risiko, dass da u.U. andere Teilnehmer ohne jeglichen Versicherungsschutz mitfahren?

Und vergisst auch nicht die Unfallversicherung, welche Leistungen bei Unfällen an solchen Veranstaltungen i.d.R. ausschliesst.

Gruss
Josip


- fun.ch - 26.11.2007

JR, zahlt denn die VK, wenn man von einem nicht versicherten Teilnehmer abgeschossen wird? Und was ist, wenn man dabei ernsthaft verletzt wird durch Fremdverschulden?

Gruss
Josip


- JR - 26.11.2007

Hi Josip,

nochmal: Das Unterschreiben einer Verzichtserklärung in diesem Falle bedeutet, dass Ihr bei einem Unfall auf Ansprüche gegenüber dem Veranstalter und den anderen Teilnehmern verzichtet.

Wenn Dir einer wegen seiner Unfähigkeit ins Auto segelt, hast Du gelitten, wenn Du keine VK für diesen Fall hast.

Gruß

JR


- c5-freak - 26.11.2007

Zitat:Original von JR
Hallo Mike,

da ist dann aber auch Rechtsüberholen etc. verboten - egal, ob Ideallinie oder nicht.

Wenn es dabei dann kracht, kann es richtig Ärger geben.

Hi Karl,

das hätte mich auch gewundert.

@all

Bevor Ihr Euch anmeldet, solltet Ihr Euch sicher sein, dass Ihr die Lärmvorschriften einhaltet werdet.

100db 50cm hinter dem Auspuff bei 60% Maximaldrehzahl können eine ordentliche Hürde sein.

Gruß

JR

Jo, auf der Nordschleife wird auch drauf geachtet bzw. kann mit Streckenverbot geahndet werden, da StvO gillt. Auf dem Hockenheimring dagegen sieht man das nicht so ernst. Obwohls laut Regeln auch Stvo gilt. Allerdings hab ich schon von unschönen Gerichtsprozessen nach crashs gehört.


- hang_loose - 26.11.2007

Jürgen,

ich bin bestimmt nicht der sich für alles perfekt absichernde Typ, aber das ist in Frankreich.
Ich kenne die Rechtsverhältnisse bei solchen Dingen dort nicht, aber wenn man erlebt wie oft
Verzichtserklärungen nachträglich ausgehebelt werden stimmt mich das nachdenklich
- oder bin ich mit der Einstellung jetz zu ängstlich Frage


- maseratimerlin - 26.11.2007

Hallo Wolfgang,

solange Deine VK Dir keine Deckung für die Veranstaltung gibt, einfach die Finger davon lassen.
Ob die Verzichtserklärungen wirksam sind, wage ich nicht zu beurteilen, ohne sie gesehen zu haben.

In dem Geltungsbereich eines fremden Rechtsystems würde ich mich auf Nichts verlassen.

zweifelnden Gruß Edgar