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Orangene Blinker für den TÜV - Druckversion +- Corvetteforum Deutschland (https://www.corvetteforum.de) +-- Forum: Technikforen (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: C 3 Technikforum (https://www.corvetteforum.de/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Orangene Blinker für den TÜV (/showthread.php?tid=37453) |
- cocosisland - 30.01.2009 Hallo und Danke für die Antworten ![]() nur eine Sache verursacht bei mir doch einige Verwirrung ![]() §49a: Zwei Zusätzliche Rückstrahler. Also zwei zusätzliche Rückstrahler oder gar Katzenaugen gab es nicht an dem Wagen??? Auch keine elektrischen Anschlüsse... Siehe Bild in meiner Galerie... und wenn ich es richtig verstanden habe ist für den Wagen keine Abnahme nach §21 StVZO notwendig, er ist sicherlich wesentlich länger als 7 Jahre abgemedet, aber der alte Brief ist ja noch da ![]() Noch einmal vielen Dank Gruß Andreas PS: Nur mit meinem Meilen-Tacho sehe ich schwarz, der ist nicht eingetragen ![]() aber da gibt es wohl irgendwo "Aufkleber", oh Gott wie häßlich ![]() - Nero - 31.01.2009 Zitat:Original von cocosislandRückstrahler, Katzenaugen, Reflektoren -oder wie auch immer- sind das gleiche. Sowas ist damit gemeint: https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230298074459 die brauchen keine elektrischen Anschlüsse. Da sind keine Lampen drin, die werden nur aufgeklebt. Aber keine fürs Fahrrad nehmen, sondern welche fürs Auto. - cocosisland - 31.01.2009 Hallo und besten Dank Nero ![]() Gruß Andreas - wolf - 31.01.2009 hi ich fahre ein 70er small blcock mit h-kennzeichen im raum berlin. bei mir sind die blinker hinten rot (vorne orange) -- bremslicht, und blinker fonktionieren zusammen wie in der u.s.a. die 4 seiten markern sind abgeschaltet tacho ist auch in miles. ich musste jedoch 2x katzen augen anbringen. größe 5x3cm. die habe ich unter den hintern stoßstangen oberhalb den auspuff angebracht. ![]() - cocosisland - 31.01.2009 Hi Wolf, na das läßt ja hoffen ![]() Danke für die Info ![]() Gruß Andreas - wolf - 01.02.2009 ich errinnere mich gerade das da schwierigkeiten gab mit den blinker/standlicht vorne. ich muss mal nachschauen wie das problem damals für den tüv gereglt war. ich weiss nur das die vordere marker lights jetzt auch als blinker dienen. ich muss zugeben das ich nie die corvette von vorne blinken gesehn! die t3 sealed beam scheinwerfer wurden ausgetauscht. ![]() - mark69 - 01.02.2009 Wenn mich mein juristisches Halbwissen nicht täuscht, dann ist der entscheidende Paragraph, wenn es um kleine Kennzeichen, rote Blinker und ähnliche Sachen geht der § 70, welcher Ausnahmen von der STVZO behandelt, dort steht nämlich zu lesen wer überhaupt Ausnahmegenehmigungen erteilen darf. Im Absatz 2 ist hier von den zuständigen obersten Landesbehörden usw. die Rede, welche von allen Vorschriften der STVZO Ausnahmen genehmigen dürfen. Als ich mich bei der Zulassung meiner 69er um kleine Kennzeichen gekümmert habe wurde eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt. Außerdem ist in meinem Fahrzeugbrief eine Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium Düsseldorf unter anderem für rote Blinker eingetragen. Daher vermute ich mal, daß du dich mit einem schriftlichen Antrag an das zuständige Regierungspräsidium in Franken wenden solltest, wenn du die originalen roten Blinker erhalten möchtest. Vielleicht kann dich ja ein juristisch ganzwissender bei dem Vorhaben unterstützen. - Nero - 01.02.2009 Die obersten Landesbehörden (meist die Regierungspräsidien) können die Befugnis auch weitergeben. Zitat:§70 StVZObei uns hier läuft das so, dass die Zulassungsstellen eine Liste mit Paragraphen haben, von denen sie Ausnahmegenehmigungen erteilen dürfen. Ausnahmegenehmigungen von anderen §§ werden von der Zulassungsstelle an das Regierungspräsidium weitergeleitet. Im Normalfall hat der Antragsteller nichts mit dem Regierungspräsidium zu tun. Nur wenn man eine Ausnahmegenehmigung haben möchte, die im Normalfall nicht erteilt wird, kann man versuchen, den Sachbearbeiter/ die Sachbearbeiterin beim Regierungspräsidium selbst von der unbedingten Notwendigkeit zu überzeugen. Die Sachverständigen sind auch angewiesen, in Zweifelsfällen mit den Behörden vorher abzuklären, ob eine Ausnahme genehmigt wird oder nicht. Im Normalfall wird daher eine Ausnahme, die vom Sachverständigen in seinem Gutachten befürwortet wird, von der Behörde auch genehmigt. Probleme kann es geben, wenn das Auto nicht dort zugelassen wird, wo das Gutachten erstellt wird. Ich kenne Fälle, in denen ein Auto mit einem Gutachten vom TÜV NORD hier im Süden zugelassen werden sollte und die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt wurden. - JR - 01.02.2009 Bei der Zulassung meiner C3 hatte ich auch direkt mit dem Regierungspräsidium zu tun, die Dame dort war sehr kooperativ. Also, wenn es auf der Zulassungsstelle wirklich nicht mehr weitergehen sollte, dort auf jeden Fall nachfragen - mehr als Nein sagen können sie auch nicht. Gruß JR - mark69 - 01.02.2009 ... nicht nur nachfragen, sondern schriftlich einen Antrag stellen. Die Schriftform hat den Vorteil, dass sie abgeheftet werden kann. Damit hat der zuständige Beamte einen nachvollziehbaren Vorgang. Der Antrag kann dann befürwortet oder BEGRÜNDET abgelehnt werden. |