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Buchtangebot - 35$ für 2x XENON? - Druckversion

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- Zaphod - 24.02.2011

Sooo, der Krempel ist da.
Erster Überblick: Sieht für 29Eur erstaunlich hochwertig aus.
Zündgeräte sind aus Metall, alle Steckverbinder haben Sikikondichtungen. Die Brenner sind in verschraubten Kunststoffdosen berührungssicher verpackt. Der Kabelbaum ist schon so vorbereitet, daß die Brenner dicht neben dem "Übergabepunkt" der Versorungsspannung ist, und die Zündgeräte trotzdem an trockener Stelle platziert(*) werden können.
Man muß keine Kabel verlängern - da hat jemand mitgedacht.
Probelauf war ok, wie erwartet war das Licht erst sehr blau, und es hat ca. 30 Sekunden gedauert, bis es gleißend hell weiß war.
Wie lange das Zeug hält, kann man natürlich nicht sagen. Das wird sich zeigen...
Vielleicht schaffe ich es am Wochenende mit dem Einbau, bevor die langen hellen Sommerabende losgehen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

(*) platziert und plaziert sieht beides gleich bescheuert aus, beides sehr oft in Google zu finden. Was ist richtig?!


- machtin68 - 25.02.2011

interessanten link in anderem forum gefunden.....
ich bitte um reichlich komentare....
besonders was lwr und sra betrifft.... ( verstohlen grins)
https://bpc-motorradservice.de/news/xenon-f%C3%BCr-motorrad-mit-t%C3%BCv/


gruß martin


- corvette_fever - 25.02.2011

1. Eintragen kann man viel.
2. Schau mal in die ECE R-48 unter Punkt 1. Ist also hier nicht anwenderbar.
3. Also schnell in die ECE R-57 geschaut - diese verweist auf R-37. Was bleibt ist eine Genehmigung der Scheinwerfer nach R98 mit Leuchtmitteln nach R99!
a) Hier muss mit komplexen Versuchen nachgewiesen werden (Kosten 5-stellig!), dass die Anforderungen erfüllt sind. Versuche meinte hierbei nicht eine Einzelabnahme durch eine normale Prüfstelle, denn dies darf nur ein IFM (denn es wird eine EG-Betriebserlaubnis mit Prüfung der 93/92/EWG Anhang I und IV und 97/24/EG Kapitel 2 erstellt).
b) Man bräuchte also eine EG-Typgenehmigung. Dies ist bislang nur dem EG-TG e1*2002/24/0217 (Stand 12/2010) gelungen (irgendein BMW-Scheinwerfer). Diese Modelle haben zum einen Scheinwerfer für Gasentladungslampen und zum Zweiten eine automatische Niveauregluierung (!) und sind die einzigen Kräder, mit legalem Xenon!
c) Liegt eine Typgenehmigung nicht vor, gilt die StVZO (§ 50 Abs. 10!!). Hier wird explizit - anders als in den anderen Absätzen - keine Unterscheidung zwischen Krad und Mehrspurigen KFZ getroffen!

Mithin kann es sich nur um eine Gefälligkeitseintragung handeln.