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EU- Regelungen zum Oldtimer- Import - Druckversion

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- JR - 19.03.2014

Der vergleichbare Betrag bei AFL lag bei 380,- € (365 Entladen incl. Zollabfertigung + 15 Port Security Fee).

Gruß

JR


- colonel - 19.03.2014

Andi erwaehte was von einer notariell beglaubigten PoA. Wie hast Du das geloest und welche Kosten entstehen?


- JR - 21.03.2014

So, die C3 ist gestern abend bei Wolfgang abgeliefert worden.

Fazit: Mit dem Import über Bremerhaven hat alles problemlos geklappt.

Gruß

JR


- PG - 30.04.2014

Bei mir auch alles problemlos.

Der Zoll schaut sich nach den mir vorliegenden Informationen jeden Oldtimer an, um zu prüfen ob es sich um ein originales Auto handelt und um entsprechende "Tricksereien" zu verhindern bzw aufzudecken.

Peter Hallo-gruen


- C-556 - 02.05.2014

Ich habe mit diesen Dingen beruflich zu tun.
Ich möchte mich nicht in die Diskussion einmischen, es gibt einfach zu viel "Hörensagen"

Einige Punkte, die auch Mr Green schon einmal klargestellt hat:

1) Wenn ein Gegenstand über eine EU Aussengrenze in die EU gebracht und in einem EU Land verzollt worden ist, dann ist der Gegenstand ein für alle mal "clean", zollabgefertigt und kann nicht mehr nachverzollt werden.

2) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Quatsch, es ist der Nachweis zu führen, dass der Gegenstand beim Übertritt der Aussengrenzen verzollt wurde.

3) Wenn eine Verzollung in Bremerhaven daneben zu gehen scheint, dann kann man das Fahrzeug immer noch auf eine T1 umstellen und beim Heimatzollamt mitten in Deutschland verzollen, oder auch nach NL verbringen.

4) Die Umfuhr von Holland ist auf alle Fällen dann ein Faktor, wenn der Empfänger zum Beispiel in Hamburg wohnt.
Das darf nicht vergessen werden.

5) Ich würde wetten, dass eine Verzollung über AFL einen hohen Erfolgsfaktor hat mit 7 Prozent, weil die Erfahrung zeigt, dass Verzollung über Profis ziemlich genau nach Plan verläuft. "Rasiert" werden immer nur die Privatleute.


- JR - 02.05.2014

Hi Cord,

danke für die Infos!

Damit bestätigt Du ja genau die Aussagen von AFL für den Fall, dass es bei der deutschen Verzollung Probleme geben könnte.

Wenn ich das jetzt recht verstanden habe, müsste der Verzollungsprozess vor Abschluss unterbrochen werden und die NL- oder Heimatzollamt-Variante gewählt werden.

Sollte die Verzollung jedoch komplett durchgeführt werden, wäre das Kind im worst case auf jeden Fall in den Brunnen gefallen.

Gruß

JR


- C-556 - 02.05.2014

JR, auch wenn die Verzollung gemacht wurde, kann man schon einen Einspruch einlegen, die Chance damit durchzukommen ist schon gegeben, aber es dauert und es wird von einem "Routinefall" zu einem "Aufmerksamkeitsfall", was prinzipiell nicht so gut ist.
Da aber offensichtlich politisch gewollt ist, dass mehr Autos über Deutschland laufen und nicht die Holländer alle Importe abfischen, ist durchaus eine Chance gegeben, dass man auf 7 Prozent erkennt.


- PG - 02.05.2014

Und wie Cord geschrieben hat, wenn es ein Profi macht - in meinem AFL - klappt es auch (wenn man nicht betrü####)

Peter Hallo-gruen


- colonel - 19.06.2014

Just for the records: 81er C3, 7% no probs.