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Warnung! Z06 bei mobile.de! Vorsicht! - Druckversion

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- Woodpecker61 - 18.05.2015

Zitat:Original von JR


Das gilt übrigens auch für "Pärchen", die in dem Thread hier ausnahmsweise nicht auftauchen.

Gruß

JR


das wird außerhalb des Forums geklärt Jürgen, versprochen! Ich arbeite bereits dran Großes Grinsen


- maseratimerlin - 18.05.2015

Ok, hast ja recht, Jürgen. Werde meine Finger mal etwas zurücknehmen.

Gruß

Edgar


- Molle - 18.05.2015

Ach übrigens,
man kann bei mobile .de eine Meldung machen und auf den reparierten Unfalllschaden hinweisen.

Der Händler hätte das Fahrzeug schon als "reparierter Unfallschaden" inserieren müssen.
Man kann bei Erstellung des Inserats Unfallschaden ja oder nein anklicken.
Dann erscheint im Inserat "reparierter Unfallschaden"
Dieses Fahrzeug erscheint aber nicht bei Kaufinteressenten in der Suche die nach unfallfreien suchen.

Ein Schelm wer Böses denkt!!


- cooper - 18.05.2015

Patrick, vielen Dank für deine Initiative und die Warnung.

Mögen es dir viele nachahmen, die von einem billig (nicht preiswert...) wiederaufgebauten Unfaller wissen.

Viele Grüße, Mirko


- Woodpecker61 - 18.05.2015

Zitat:Original von Maseratimerlin

Bei sozialer Intelligenz geht es übrigens darum, ob ein eigenwillig denkender Mensch dazu fähig ist, stellvertretend im Hinblick auf das Denken der anderen Person hin Entscheidungen zu treffen, oder dessen Denkweise richtig zu beurteilen, selbst wenn diese von der eigenen Denkweise abschweift. Dazu gehört, das man einen Menschen gut verstehen kann, mit anderen Personen gut umgehen kann, man warm und fürsorglich sein kann, offen für neue Erfahrungen und Ideen ist und sich in die Lage von anderen hineinversetzen kann.



alles Eigenschaften die voll auf uns zutreffen King


- maseratimerlin - 18.05.2015

Zitat:Original von meStefan
Der von dir genannte § 444 Alt. 2 BGB sagt aus, daß bei arglistig verschwiegene Mängel eine Vereinbarung ungültig wird, welche die Rechte des Käufers einschränken oder negieren.

Nein, § 444 Alt. 2 sagt etwas anderes, Du beziehst Dich auf Alt.1.

§ 444
Haftungsausschluss

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er

Alt. 1 den Mangel arglistig verschwiegen oder

Alt. 2 eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.


Die Angaben in der Internetanzeige stellen eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 444 Alt. 2 BGB dar.

Gruß

Edgar


- meStefan - 18.05.2015

Vielen Dank Edgar für die Erklärung!


- thocar - 18.05.2015

Ich kann nur jedem Auto Käufer dringend und aus eigener Erfahrung raten, ein Auto beim Kauf immer genau unter die LUPE zu nehmen.

Warum?

Bei der Anschaffung meines Jaguar XKR ist mir durch Glück und Zufall viel möglicher Ärger erspart geblieben - und zwar Ärger, wenn ich das Auto wieder mal verkauft hätte.

Warum?

Ich habe meine C6 beim Jaguar Händler gegen einen neun Monate alten Dienstwagen XKR mit 2.500km auf der Uhr in Zahlung gegeben.

Nach einem Monat habe ich das Auto bei meinem Profi-Aufbereiter versiegeln lassen - beim Abholen meine er, dass an dem Auto auch schon lackiert wurde. Da ist mir die Kinnlade aber erst mal nach unten gerutscht.

Also, sofort zu meinem Oldtimer Spezialisten gefahren (ein Karosseriebaumeister, der in seinem Leben u.a. schon drei Flügeltür SL vom verfaulten Alu-Schrotthaufen zum ladenneuen Fahrzeug verwandelt hat) und das Auto untersuchen lassen.

Ergebnis: Front und Heck/Seitenschaden mit neu eingesetztem Seitenteil - zwar so perfekt gemacht, dass man tatsächlich Fachwissen braucht, der Umfang der Reparatur wäre im Kaufvertrag allerdings zwingend erwähnenswert gewesen. Auch in den Anzeigen bei Mobile/Autoscout, die ich mir ausgedruckt an den Kaufvertrag geheftet habe, war davon nix zu lesen.

Ende vom Lied - nach kurzem Anschreiben an den Jaguar Händler und dem Vorschlag, den Sachverhalt (Verdacht auf Betrug gegen den Händler und ersatzweise gegen Jaguar Deutschland) mit der Staatsanwaltschaft zu besprechen, bin ich zu einem nagelneuen XKR mit 3 Jahren Garantie und 0 Kilometern auf dem Tacho gekommen.

Auf den Unfallwagen habe ich bis zur Zug-um-Zug Abwicklung dann freundlicherweise noch ca. 8.000km gefahren.

Ich hätte nie erwartet, dass auf diesem Niveau betrogen wird - jetzt weiß ich es besser und werde zukünftig noch besser aufpassen.

Hätte ich nicht zufällig durch meinen Aufbereiter von diesem Crash erfahren, hätte ich in 3 oder 4 Jahren beim Verkauf den Staatsanwalt an der Backe gehabt. Der Nachweis, dass der Crash nicht in meiner Nutzzeit passiert ist, wäre mir extrem schwer bis unmöglich gewesen.

Das Auto wird nunmehr seit Monaten vom gleichen Händler wieder bei Mobile feilgeboten - dreimal dürft ihr raten, was bei der Artikelbeschreibung wieder fehlt. Na ja, so winzige Details kann man ja mal vergessen.

Also, Augen auf und auch auf höchstem Niveau misstrauisch bleiben.

Gruß Thomas


- C53 - 18.05.2015

- vor dem Kauf eine Bewertung vom ADAC oder der DEKRA machen lassen Yeeah!

Ein paar Euro die sich lohnen.

Hallo-gruen H1


- Corvette Captain - 18.05.2015

Zitat Anfang:
"...Ich hätte nie erwartet, dass auf diesem Niveau betrogen wird - jetzt weiß ich es besser und werde zukünftig noch besser aufpassen....

Das Auto wird nunmehr seit Monaten vom gleichen Händler wieder bei Mobile feilgeboten - dreimal dürft ihr raten, was bei der Artikelbeschreibung wieder fehlt. Na ja, so winzige Details kann man ja mal vergessen.

Also, Augen auf und auch auf höchstem Niveau misstrauisch bleiben.

Gruß Thomas"
Zitat Ende

Glückwunsch Thomas. Gerade nochmal gut gegangen. Misstrauisch bleiben!! Ja es wird betrogen und zwar nach Strich und Faden. Nicht nur bei Unfallwagen. Insider gehen davon aus, dass bei mindestens einem Drittel aller Gebrauchtwagen der Tachostand manipuliert wurde. Und wenn dieser Jaguar tatsächlich so wie oben beschrieben wieder angeboten wird, dann ist das doch eine Riesensauerei.

Ohne Worte
Peter
Hallo-gruen