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Corvette nach Italien exportieren - Druckversion

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Corvette nach Italien exportieren - VetteDriver - 02.10.2005

Hallo

Habe - wie einige von euch vielelicht wissen - meine 84er bei ebay verkauft. Käufer ist ein Marco G. aus Italien.

Nun, er hat ja einen langen Weg zu mir 1400 Km. Aber das ist nciht mein Problem. Er will das Auto natürlich auf eigener Achse nach Italien fahren. Dies ist auch kein Problem.

Das Auto ist noch angemeldet und eigentlich hatte ich vor es abzumelden. Was sollen wir also als nächstes tun?

Mit dem angemeldeten Auto schicke ich ihn sicher nciht los, denn was dann? Wenn es also abgemeldet ist, muss das Auto ja irgendwelche Export-nummernschilder haben? Was kostet der Spass? Hat jemand schon mal sowas gemacht?

Darum werde ich mich ja wohl kümmern müssen. Oder gibt es italienische Kurzzeitkennzeichen die auch Im Ausland gelten?

Hoffe Jemand weiss bescheid

Viele Grüsse
Björn


Ausfuhrkennzeichen!! - Molle - 02.10.2005

Wenn der Abholer da ist,einfach mit ihm zur Zulassungsstelle am besten mit dem angemeldeten Wagen und dort ein Ausfuhrkennzeichen beantragen auf den Namen des Abholers.Du bekommst dann eine Abmeldebescheinigung und eine endgültige Stillegung.Der Abholer kann zwischen 9,15,30 oder mehr Tagen Versicherungsschutz wählen.Die Versicherungskarten bekommst du beim ADAC oder bei einigen Versicherungsbüros in Nähe der Zulassungsstelle.Frag am besten mal bei den Schildermachern an,die wissen meistens wo es so was gibt.Wenn der Käufer kommen möchte achtet darauf das er zu den Öffnugnszeiten der Zulassungsstelle kommt.


- VetteDriver - 02.10.2005

Ok

das nenne ich doch schon mal eine gute Antwort.

Würde dann das Exportkennzeichen auf dem namen des Italieners laufen, oder würde mein name in den Papieren eingetragen werden?

Hat Jemand eine Ahnung wie es mit den Kosten ausscheut?

MfG
Björn


- Porter - 02.10.2005

Die Versicherung kannst Du mit dem Kurzzeitkennzeichen beim Schildermonopolisten erwerben.
Als ich meinen vorherigen Daily-Driver ins Ausland verkaufte, habe ich den Käufer noch zum
örtlichen Zollamt begleitet. Kann, glaube ich, aber auch an der Grenze erledigt werden.
Dort einen Spediteur beauftragen, denn die Formulare sind so ausgelegt, daß
ein unerfahrener Privatmann diese nicht ausfüllen kann.

Gibt es eigentlich noch diese kleinen Spediteursbüros an der EU/Nicht-EU-Grenze ?


- VetteDriver - 02.10.2005

Achso

Die Versicherung für das Fahrzeug erwirbt man beim Schildermacher? Auch das wusste ich nicht.

Man benötigt also keine Doppelkarte der Versicherung. Verstehe ich das richtig? besoffen

Oh man, hoffentlich klappt alles reibungslos

Hallo Grüsse
Björn


- Porter - 02.10.2005

Für evtl. regionale Unterschiede besser vorher bei der Zulassung mal anrufen !
Warum sollte ausgerechnete dieses Prozedere bundeseinheitlich sein ...... Großes Grinsen


- 454Big - 02.10.2005

Der ADAC bietet in seinen Geschäftsstellen ebenfalls die Möglichkeit eine Deckungskarte für ein Exportkennzeichen zu erwerben.

In jedem Fall darauf achten, dass der Kunde selbst das Kennzeichen auf sich ausstellen lässt.
Das wäre mein Tip.

Die Exportdokumente sind nach Italien nicht notwendig. Hier ist nur der deutsche Brief massgeblich, da die Angaben in Italien von diesem übernommen werden.
Die italienischen Corvette-Freunde sind deshalb ziemlich wild auf "volle" Briefe, da es in Italien eine Höllenarbeit ist Eintragungen nachträglich vorzunehmen.

Eine wirklich gute Seite: http://www.corvetteitalia.com (italienisch sollte man können.... )


- Porter - 02.10.2005

Zitat:Die Exportdokumente sind nach Italien nicht notwendig

Oupps, meiner ging nach Norwegen, die sind ja nicht in der EU (oder doch ?).
Daher der Unterschied ......


nicht mit Kurzzeitkennzeichen - Molle - 03.10.2005

Kurzzeitkennzeichen sind in Italien nicht erlaubt,nur Ausfuhr-oder sogenannte Exportkennzeichen.
Für den Italiener wäre es hilfreich wenn er ein Itliengutachten vom TÜV in D dabei hätte.
Das macht die TÜV Vorführung in Italien um einiges leichter.
Ist ganz einfach ,mit der Corvette zum Tüv und Italien Gutachten verlangen.Dann mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle und beglaubigen lassen(Stempel drauf).
Die Daten für Fahrzeuge mit e* Zeichen sind EU Conform d.h. die Daten sind beim TÜV gespeichert.


- Nero - 03.10.2005

In Italien und Österreich darf man mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren. Mit diesen Ländern besteht ein entsprechendes Abkommen.

Kann man hier nachlesen: ADAC

Die Italiengutachten werden nicht von allen TÜV-Prüfstellen erstellt. Besser vorher anrufen und nachfragen.