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§21 bei Import aus USA, was muss umgebaut werden? - Druckversion

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§21 bei Import aus USA, was muss umgebaut werden? - vc4rider - 12.02.2007

Da mein "neuer" Daily Driver gerade im Container unterwegs ist, mache ich mir nun mal so langsam gedanken um die Umbaumaßnahmen. Da ich mich aber in diese Richtung überhaupt nicht auskennen muss das cf mal wieder herhalten.

es handelt sich um folgendes Fahrzeug:

Dodge Durango
4,7
Bj 01

Was muss nun alles für die §21 geändert werden? Gibt es da irgendwo eine Liste o.ä.? Habe nun schon ne weile gegoogelt und anderweitig gesucht, aber immer nur unvollständige Hinweise gefunden Heulen

- Was ich z.B. rausgefunden habe: es gibt keine Scheinwerfer mit E-Zeichen für dieses Model...was nun?
- Wie sieht es mit roten Blinkern, Sidemarkern und kleinen Kennzeichen aus?
- Der Wagen hat eine US-Anhängerkupplung, gibt es irgendeine Möglichkeit diese eingetragen zu bekommen?

Für eine Zulassung benötige ich:
- US Title
- Zoll Erklärung
- KBA Bescheinigung
- $21 und AU
- Deckungskarte
- noch was?

Alex


- Jochen - 12.02.2007

Hast das meiste ja schon erwähnt.

Scheinwerfer Gutachten hat die Firma Auto Mandt. Die verkaufen das jedoch nur ungern. Am besten dort also die komplette §21er machen lassen.
Abgasgutachten und Datenblatt gibts vom TÜV in Augsburg. Frag aber vorher nach das Du ein Euro 2 oder Euro 3 Abgasgutachen bekommst. Euro 1 wird sonst sehr teuer!

Bei BJ/MJ 2001 solltest Du Dich direkt an Herrn Thiel von UScars24.de wenden. Dort gibt es ein Abgasgutachten für den 2001er auf Euro3 ! (siehe unseren damaligen Beitrag...)

Blinker hinten auf orange umrüsten (in die Rückfahrscheinwerfer legen, zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer unten anbauen). NSL anbauen und Schalter mit gelber Kontrollleuchte vorne im Cockpit. Blinker vorn umrüsten. Die leuchten immer, also die beiden mittleren Kontakte der Birnchen einfach abklemmen oder mit Tesa überkleben (kann man nach der 21er dann ja wieder abnehmen).

Abschleppöse vorne anschweissen lassen.

Für Kennzeichen ist vorne genug Platz, hinten sind es 40cm (bei mir eingetragen).

Seitenmarkierungsleuchten gibt es keine, mussten auch keine angebaut werden. Standlicht vorne (kleine weiße birnchen) evtl. in das kleine Dreieck der Blinkermodule nachrüsten.

Der Rest lief mit Ausnahmegenehmigung (Gurte, Verglasung.... glaube bei mir waren es 5 oder 6)

Alles in allem hab ich 1400 Euro für §21, Brief, Umrüstung, usew usw gezahlt.

Viel Erfolg!

Jochen


- MKWeyhe2 - 12.02.2007

Beim Baujahr 2001 kann man doch auch die Rückleuchten vom alten Chrysler Voyager verwenden, oder täusch ich mich?

Gruß
Markus


- Jochen - 12.02.2007

Ja, ist aber teurer als wenn man einfach die beiden Blinker Birnen umsetzt und einen 12 euro Rückfahrscheinwerfer anbaut...


- Frank the Judge - 12.02.2007

Rückfahrscheinwerfer sind doch gar nicht Pflicht - NSL schon.

Ich würde erst mal zum TÜV fahren und denen die Situation mit den Frontscheinwerfern erklären bevor ich in der ultrateuren Mandt-Bude kaufe. Mir haben sie die Lampen ohne Probleme eingtragen, nachdem ich glaubhaft versichern konnte, dass es keinen Ersatz in dieser Form gibt.


- Jochen - 12.02.2007

Laut meinem TÜV Menschen gibt es den anscheinend. Irgendwo in Skaninavien soll es ein Hersteller geben der E Lampen für den Durango anfertigt. Kostenpunkt: Etwa ein Tausender... Kopfschütteln

Beim ersten TÜV Versuch (telefonische Anfrage beim TÜV in München) mit meinem Durango erhielt ich die Aussage:"Ohne lichtechnisches Gutachten brauchen Sie mit dem Wagen gar nicht erst vorbei kommen!"

Aber ist halt wie immer, wenn man den richtigen TÜVler findet geht das sicher auch so...


- vc4rider - 12.02.2007

Vielen Dank schonmal...
werde die Woche einfach mal bei unserem Tüv vorstellig werden. Das ist ein sehr kleiner, mit zwei (in worten zwei) Mitarbeitern...mal sehen was die sagen.

Alex


RE: §21 bei Import aus USA, was muss umgebaut werden? - 454Big2 - 12.02.2007

Zitat:Original von vc4rider

Für eine Zulassung benötige ich:
- US Title
- Zoll Erklärung
- KBA Bescheinigung
- $21 und AU
- Deckungskarte
- noch was?

Alex

Zollunbedenklichkeitsbescheinigung brauchst Du, Meister!
Bekommst Du aber automatisch ausgestellt nach der Verzollung.
Die brauchst Du, um für den Wagen den Brief zu erhalten.
In diesen trägt der TÜV dann seinen Segen und die Daten ein.

Damit zur Zulassung und Du kannst dann endlich cruisen..... King

Der Durango fährt sich ganz gut - etwas schaukelig ums Eck, aber ansonsten sehr kommod.
Alligator Alley war ein cooler cruise - bei über 30°C!!!


- Frank the Judge - 12.02.2007

Hier in NRW gibt es den Brief erst bei der Zulassung. Vom TÜVler bekommst Du ein Datenblatt, welches die Tante vom Straßenverkehrsamt fleißig abtippt.
Und hier heißt die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung auch nur salopp Zollerklärung. Wird ja nichts anderes erklärt, als dass der Zoll entrichtet wurde.
Kann aber in Hessen oder Rheinland-Pfalz mal wieder ganz anders sein.

Vielleicht nicht ganz unwichtig: Ich würde versuchen, den Geländewagen als PKW einzuführen. Das kostet dann 10 % Steuern. Bei LKW sind (m. E.) 28 % zu entrichten. Und die ganze Nummer dann noch mal mit 19 % EUSt.


- 454Big2 - 12.02.2007

Durango ist PKW.


Zollunbedenklichkeitsbescheinigung ist bundeseinheitlich gleich, Moister Frank..... Zwinkern