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Kennzeichen - YellowVette - 07.10.2003

Hallo Leute
ich hab da mal ein (zwei) Probleme..................
in meinem KFZ Schein sind 2 Kennzeichengrössen erlaubt,einmal Motorradgrösse
und einmal Leichtkraftradgrösse ,hinten habe ich nun ergo das Leichtkraftrad grosse Schild und vorne das Motorradschild hinter der Scheibe stecken,da das natürlich echt besch...........aussieht will ich nun zum TÜV(???????) tappern und eine genehmigung für ein Leichtkratradgrosses Zeichen auch für vorne beantragen das ich das in den dafür vorgesehen
Einsatz im Frontbumper unterbekomme .Nun meine Frage..........ist das ein grosses Hindernis das eingetragen zu bekommen??hat da jemand erfahrung mit?????
und meine zweite Frage..........wie bekomm ichden Frontbumper Einsatz denn am besten raus ohne ihn zu verkratzen??????????????


- SilverGER - 07.10.2003

Hallo GelbeVette,

und erst einmal willkommen hier OK!
Für vorne ein Leichtkraftrad-Schild eingetragen zu bekommen ist praktisch aussichtslos, egal was in Deinem Schein steht, und mit dem Schild hinter der Windschutzscheibe wird sich der TÜV auch nicht anfreunden können. Benutze mal die "SUCHEN"-Funktion, da sind einige Threads zu diesem Thema, es ist regional auch unterschiedlich, wie "tolerant" die Behörden sind...

Viele Grüße

Patric


- Eckaat - 07.10.2003

Guckst du hier:

https://www.corvetteforum.de/thread.php?threadid=331&sid=&hilight=

Gruß Ecki


- YellowVette - 07.10.2003

Danke für die Wegweisenden Tips und das an die Hand nehmen zu den Themen:-)
da sieht man mal wie unterschiedlich die Str-Verk Ämter reagieren ich hab mein Leichtkraftrad Kennzeichen als Saison Kennzeichen für vorne!!!!!!!!!!!!!!!!!genehmigt und plakettiert bekommen und das Motorradblech für hinten! da ich es aber hinten nicht reinbekomm und beim Cabrio auch nicht an die Heckscheibe pappern kann hab ich es einfach umgetauscht das kleine hinten angeschraubt das Grosse vorn hinter die Scheibe,meine Frau die Blondeste aller Ehefrauen sagte das macht nix wenn der Schupo die TüV Plakette erst beim Blick auf das zweite Blech findet.
Da es scheinbar echt schwer ist beide Bleche in Leichtkraftrad Form zu bekommen überleg ich schon seit gestern ob ich nicht auf den Vorschlag der Blondesten Ehefrau einzugehen und meine Kennzeichen einfach beim STr Verk Amt als gestohlen verloren usw anzugeben .....mir neue zu besorgen und bei der ausgabe dieser dann "Spitz pass auf "der Dame zu verticken wo welcher Stempel hin kommt und .....et voila habe ich meine 2Leichtkraftrad Kennzeichen!!!!!und falls die Schupos mich anhalten??????????????3 Points in Flensburg???????:-)


- Frank the Judge - 07.10.2003

Wegen Doofheit gibt es keine Punkte in Flensburg. Hat man Dir halt so rangeschraubt.
Bedenke aber bitte, dass die Kennzeichen im Falle des Verlierens oder Gestohlen-werdens für mindestens zehn Jahre gesperrt werden. Das wäre schade, wenn Du gerade eine kurze Nummer oder ein Wunschkennzeichen erhalten hast und dann mit "LEV-GV 9999" rumfahren mußt.

Gruß aus Köln
WIR STEIGEN NICHT AB!!!


- YellowVette - 07.10.2003

Uff danke für den Tip nein werde mein Wunschkennzeichen doch nicht hergeben
dann versuch ich die saubere Lösung und ich bin mir ganz sicher das wir nicht absteigen !!!!!!ob mit oder ohne Funkelnden Fussball:-)


- Mike03 - 07.10.2003

Köln ... ja wer ist das denn ???

AACHEN ... GESTERN ... KRACHER ... UNTER hachingen ... 5 zu 1 ... noch FRAGEN !!! huldigen

Guckst Du hier:

§60 ... Seite 102 ... in meinem Fahrzeugschein steht: Ausnahmegenehmigung nach §60 erteilt. Jumping


- YellowVette - 07.10.2003

hmmm also ich werd mein Glück verSUCHEN wie dereinst Signore Rossi:-)))))
aber etwas stösst mir auf .......warum schreiben die in meinen KFZ Schein Kennz."Maximal und nicht minimal??????????255x130mm, maximal ist relativ :-))))))))))))könnte man ja so deuten das das Blech allerhöchstens diese Grösse haben darf aber bitte eher kleiner gehalten sein muss!!!!:-)))))))))


- Frank the Judge - 07.10.2003

Das stimmt auch so, Mr. GelbeVette.
Selbst die Dösköppe beim Ordnungsamt der Stadt Köln haben das noch nicht ganz begriffen. Da mußte ich mit meinem Gesetzestext unter dem Arm ganz gehörig Nachhilfe leisten.
Die Ausführungen und Anlagen der StVZO sprechen immer nur von Maximalmaßen. Das betrifft das ganze Schild und auch die Abstände der Zahlen/Buchstaben.

Beispiel:
Der Abstand vom schwarzen Rand zum ersten Buchstaben muß mindesten 6mm, höchstens 15mm betragen.
Die Abstände zwischen den Zahlen müssen 5 bis 15mm betragen.
Die Abstände zwischen den Buchstaben und den Zahlen aber das dreifache als zwischen den Zahlen allein.

Also sorge ich beim Schildermacher dafür, dass der Abstand zwischen den Zahlen höchstens 5mm ist, damit der Abstand zwischen den zahlen und Buchstaben nur 15mm anstatt wie auch möglich 45mm.

Kapito?

Bei den Eurokennzeichen weichen die MM-Abstände ein wenig ab. Vom Prinzip ist das aber gleich.

Wenn Du jetzt eine Nummer mit möglichst wenig Buchstaben und Zahlen bekommst, kannst Du Dein Nummernschild kürzen lassen.

Wie das dann aussehen kann, siehst Du in meiner Galerie.

Gruß


- YellowVette - 07.10.2003

Danke Frank Dragun, das war seeeeeeeeeeeeeeeeeeeehr hilfreich und informativ, man kann so alt werden wie ne Kuh und lernt immer noch hinzu
besonders in der Welt der Amtsschimmel und Tüv Prüfer :-))))))))