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Spurverbreiterung C5 - Druckversion

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Spurverbreiterung C5 - Plating - 17.02.2004

Tach auch,

was kann man denn mit TÜV und ruhigem Gewissen (ohne, dass es an den Radkästen schleifen kann) an Spurverbreiterungen vorne und hinten mit Serienreifen und Felgen an der C5 verbauen?

Fragende Grüße,


- Denny - 17.02.2004

Ich habe hinten 2x 20mm und vorne 2x 5,5mm. Soweit ich gehört habe, fahren einige auch vorne 2x 20mm. Hinten habe ich auch schon was von 2x 25mm gehört. Bei der 20mm-Version habe ich den Eindruck, dass die Reifen sehr gut mit dem Wagen abschließen. Zusätzlich habe ich den Wagen 50mm tiefergelegt. Ob diese Verbreiterung auch ohne Tieferlegung die optimalen Abmessungen hat (optisch) kann ich nicht sagen. Meine Verbreiterungen sind eingetragen.


- JR - 17.02.2004

Bei mir sind vorne 2x15mm (aufgrund der Movit-Bremse) und hinten 2x20mm montiert. Wenn es mehr wird, stehen in meinen Augen die Räder zu weit über. Ist zusammen mit 30mm Tieferlegung auch eingetragen. Mit dem Z51-Fahrwerk schleift in dieser Kombination nichts in den Radkästen (nur vorne die Spoilerlippe bei Randsteinen und Bodenwellen).

mit verbreitertem Gruß

JR


- Snake_ - 17.02.2004

Habe hinten 2x25 ohne Probleme eingetragen bekommen.
Nix schleift und fühlt sich sehr gut an Burnout
Sieht auch nicht zu krass aus, genau richtig. OK!


- Plating - 17.02.2004

Danke mal soweit. OK!

Aber muss sowas noch eingetragen werden, oder genügt es, wenn diiese rote Bescheinigung (die richtige amtsdeutsche Bezeichnung weiss ich leider nicht) mitgeführt wird? Hilfe!!


Fragende Grüße,


- Snake_ - 17.02.2004

Es reicht der rote Wisch aber man kann auch im
Fahrzeugbrief eintragen. Feixen


- Frank the Judge - 17.02.2004

Du meinst wohl die "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE).
Steht auf den Papieren drauf, ob das eingetragen werden muß oder nicht.
Habe bisher nur Spurverbreiterungen gesehen, die auch auf einer amtlichen Prüfstelle vorgeführt werden müssen zwecks Eintrag in den KFZ-Brief bzw. -schein. Und das ist seit über einem Jahr nur noch möglich, wenn der herstellende Betrieb über die ISO 9000 Zertifizierung verfügt.
Alte ABEs von betrieben, die das nicht erfüllen, werden nicht mehr akzeptiert.
Auskünfte erhälst Du ohne weiteres von der Hotline Deines zuständigen TÜVs.

Grüße


- Snake_ - 17.02.2004

Bei mir lief es folgendermasen ab:

Mit einem Teilegutachten vom Hersteller fuhr ich zur
Dekra und diese erstellte mir eine Änderungsabnahme
nach §19(3) StVZO.
Laut Dekra konnte ich zusätzlich das ganze noch in
den Fahrzeugbrief/Schein eintragen lassen.
Konnte ich kein Muß!
In der Änderungsabnahme steht:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht
vorgeschrieben aber möglich! Richter


- Denny - 17.02.2004

Bei meiner 02er wurde die Spurverbreiterung, wie auch die Tieferlegung erst 2 Wochen nach Kauf durchgeführt. Diese wurde dann nicht in den Schein eingetragen, was laut Lieferant auch nicht nötig ist.
Meine 03er wurde dann gleich vom Händler mit Spurverbreiterung und Tieferlegung ausgeliefert. Hier wurde dieses im Schein dann entsprechend eingetragen.


- Jochen - 17.02.2004

Habe 25mm/Rad sowohl vorne als auch hinten. Anbaugutachten, bzw Teilegutachten (§19)wurde mitgeliefert. Abnahme vom TÜV, dannach Eintragung in die Papiere (kann, muss aber nicht). Wenn keine Eintragung durchgeführt wird, muss der Abnahmezettel (Änderungsbericht nach § 19)vom TÜV mitgeführt werden. Steht dann aber alles auf dem Zettel.

Jochen