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Alle Organisationen müssen sich nach der "Richtlinie für die Begutachtung Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministerium für Verkehr" richten. Die beinhaltet das bereits Geschriebene und ist für alle Prüfenden bindend.
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Nur eine klitzekleine Ergänzung zu obiger zitierten Aussage:
> Doch, wenn der Umbau selbst dokumentiert schon älter als 30 Jahre ist.
Historisch kann ein KFZ werden wenn EZ >= 30 Jahre her ist, und bis zu 10 Jahre nach EZ zeitgenössische Veränderungen durchgeführt wurden.
Daraus wird, meiner Erfahrung nach, abgeleitet das der letzte Umbau >= 20 Jahre her sein muß und nicht 30 Jahre.
Wieso relevant: Es kann sein das ein KFZ mit H Kennzeichen dieses verliert weil Umbau durchgeführt wurde, aber
20 Jahre nach dem Umbau kann das H Kennzeichen wieder erlangt werden.
So die Erfahrung die mir ein Diplomat Fahrer mitteilte dessen Fahrzeug sichtbar getunt wurde, aber zum Vorteil.
Dekra ist auch bei Oldtimer aktiv, nicht nur TÜV.
Klassisches Kulturgut und Erhaltenswert find ich persönlich etwas schwammig, notfalls bedarf es da ein paar Versuche
bei verschiedenen Adressen.
Auch das noch!
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@ gelber Bengel: Alle Prüfenden... Sehr gut und korrekt gegendert;-)
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Marwin, da gibt es nichts abzuleiten, Du und der Diplomat-Fahrer interpretieren einfach falsch.
Nochmal:
Für zeitgenössische Veränderungen gilt die Zehnjahresgrenze nach EZ.
Innerhalb derer muss es MÖGLICH gewesen sein.
Dabei ist der Zeitpunkt des Umbaus völlig egal, das kann auch heute sein.
Für alle Veränderungen gilt:
Wenn der Umbau TATSÄCHLICH vor mehr als 30 Jahren nachweislich vorgenommen wurde, ist es ebenfalls H-unschädlich.
Das sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte und beide sind eindeutig.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Hallo JR,
Danke.
Gruß
Ralf
Auch das noch!