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Gewerbliche H-Zulassung
#1
Hallo
Frage kann ein Chevy Suburban Bj. 57 mit H-LKW Zulassung auf eine Firma angemeldet werden?
Gruß Hardy
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#2
Ich denke mal theoretisch ja, kommt aber wohl auf den Einsatzzweck an.

Beim ADAC gibt es für eine Oldiversicherung z.B. die Einschränkung von "max 7500 km/Jahr" da man davon ausgeht, daß ein Oldie eben wenig gefahren wird. Bei höherer Laufleistung steigt natürlich das Unfallrisiko etc. d.h. wenn der LKW tagtäglich als LKW genutzt wird könntest Du hier bei der ADAC Versicherung Probleme bekommen.
Ob das Finanzamt damit Probleme hat - keine Ahnung. Der Wagen kann ja z.B. als Werbung eingesetzt werden.
Frank
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#3
Hallo Hardy,

warum denn ein Hakenzeichen? LKW werden per Gewicht besteuert und das dürfte bei einem Suburban unter 100 Euro Steuer im Jahr ausmachen. Im Gegensatz zu 191 Euro für das Hakenzeichen. Mein (Ex) 54er Ford Pick Up schlug mit 89 Euro Steuer zu Buche.
Versichern kann man das Gefährt aber trotzdem über die einschlägigen Oldtimerversicherer zu dem "Sondertarif".

Trotzdem lasse ich Deine Frage zeitgleich von einem befreundeten Mitarbeiter des Kölner Amtes recherchieren.
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#4
Zitat:LKW werden per Gewicht besteuert und das dürfte bei einem Suburban unter 100 Euro Steuer im Jahr ausmachen. Im Gegensatz zu 191 Euro für das Hakenzeichen. Mein (Ex) 54er Ford Pick Up schlug mit 89 Euro Steuer zu Buche.
Versichern kann man das Gefährt aber trotzdem über die einschlägigen Oldtimerversicherer

ich bezahl für meinen Astro als LKW schon fast 140 Euronen. und einen Suburban als LKW durchzubekommen ohne Umbaumaßnahmen halte ich für schwierig. nicht jedes Finanzamt akzeptiert das dann auch als LKW und besteuert diesen dann als PKW, da der Suburban mehr als 3 Sitzplätze hat.

gruss Rene
bow Tie
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#5
Hallo
Zur Info im KFZ-Schein steht Chevrolet (USA) Lkw Geschl.Kasten
Laut Zulassungstelle müßte beim ändern von H-Kennzeichen auf normale LKW-Zulassung erst beim TÜÜV ein Gutachten erstellt werden, obwohl er erst im Oktober beim TÜV war, allerdings als LKW mit HK.
Ist mal wieder typisch deutsch gell
Gruß Hardy
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#6
Was ist "HK"???

Habe jetzt die Aussage des Kölner Beamten. Du kannst das Fahrzeug auf das Gewerbe anmelden - allerdings darfst Du ein Auto mit Hakenzeichen nicht gewerblich nutzen. Nett, was?

Auch moderne Werbungen auf diesen Autos sind nicht zulässig, höchstens historische.

Zu der Steuerlichkeit. Es ist in der Tat manchmal so, dass ein Finanzamt die Gewichtsbeteuerung nicht anerkennt. Da muß man dann klagen. Großes Grinsen
Aber das ist bei Dir ja nicht mehr der Fall, da Du ja das 21c Gutachten besuitzt und 191 Euro damit pauschal bezahlst.

Jetzt kann noch ein Fettnäpfchen bereit stehen. Bei einer nichtgewerblichen Nutzung im Sinne eines LKW kann die 1% Versteuerung in Kraft treten. Dafür wird normalerweise der Neuwert des Fahrzeug in Anschlag gebracht. Außer bei Oldtimern, da wollen sie als Grundlage den Wert, den den Gutachten ausweist.
Das alles ist leider keine Satire sondern wurde von mir vor einiger Zeit durchexerziert. In den Tiefen des Forums ist irgend wo auch ein Bericht darüber zu finden.
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#7
[quote]Original von Frank the Judge
Was ist "HK"???

HK= H-Kennzeichen

Gruß Hardy
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