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Einen nachgerüsteten Kat oder Kaltlaufregler muss man auch eintragen lassen, obwohl sie nur Werteverbesserungen darstellen. Jede tiefgreifende Veränderung des Systems ist auf korrekte Montage und Wirksamkeit zu überprüfen, wie z.B. auch bei verbesserten Bremsen. Nicht immer logisch aber Fakt.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2026, 20:23 von Francis 2.)
@ Götz:
Vorschriften und Logik sind ja leider oftmals 2 Paar Schuhe.
Gruß
Frank
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Stehen sich sehr häufig diametral entgegen!
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........im Gegenteil oder gegenteilig ?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2026, 22:07 von sonstigeheinz.)
Ich hatte meinen TÜV gefragt.
Antwort Zitat:
"Moin Alex. Diese Öl-Catch-Cans dienen ja in erster Linie um Öldämpfe in der Leitung der Motorentlüftung abzufiltern. Sie öffnen nicht das System. Die haben kein Einfluss auf Leistung oder Abgasverhalten. Es spricht somit nichts dagegen diese zu verbauen. Eine Eintragung ist somit nicht notwendig. Lg. C."
Habe jetzt auch mal auf diversen Seiten geschaut, auch bei Sets zu anderen Modellen. Da steht dann unten "(Eintragungspflichtig)"
Werde dann meinem TÜV noch mal einen Besuch abstatten und er soll dazu was sagen.
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(15.02.2026, 18:30)Francis 2 schrieb: Eine Öl-Catch-Can im Auto muss eingetragen werden oder benötigt zumindest ein Teilegutachten/ABE, da sie in den geschlossenen Kurbelgehäuseentlüftungskreislauf eingreift und die Abgaswerte beeinflussen kann.
Ich sehe beim geschlossenen System zwar keinen Grund für eine nennenswerte Veränderung der Abgaswerte, aber das ist nunmal die Vorschrift.
Genau dies war der Auslöser für meine Frage, da ich bei der heutigen Paragraphenreiterei lieber noch mal nachfrage bevor ich etwas verändere.
MfG Christian