Reifen mit WW
#61
Die Sache mit dem Bestandsschutz, der ausdrücklich im Gesetz drinsteht, scheint irgendwie bei niemandem anzukommen.

Für Autos, die vor dem 01.06.2017 in Verkehr gebracht wurden, sind mit M+S gekennzeichnete Reifen nach wie vor Winterreifen und dürfen daher mit Bäbber gefahren werden.

Für alle danach zugelassenen Autos gelten nur Reifen mit Alpinsymbol als Winterreifen. Was aber auf C1,C2,C3,C4,C5 und C6 nicht zutrifft.

Der ADAC schreibt natürlich nur darüber, welche Reifen für aktuelle Autos zulässig sind, weil das für 99% seiner Mitglieder relevant ist.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible

Chilled Cat gepixelte Fotografie
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#62
Der Bestandschutz bezog sich auf die M+S Reifen und ist am 30.9.2024 endgültig abgelaufen. Es gab keinen Bestandschutz für die Fahrzeuge wie du es immer wieder auslegst.

Gruß
Matthias
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#63
Richtig. Mit 2024 wurden auch die M&S Winterreifen ohne Alpinsymbol, selbst wenn sie vor Mitte 2017 produziert worden waren und dadurch noch unter Bestandsschutz standen, automatisch zum Sommerreifen deklariert. Und Sommerreifen können nicht durch Aufkleber in der Geschwindigkeit heruntergesetzt werden. Richtig übel wird's übrigens für schnelle, schwere Oldtimer mit Big Blocks zB. in großen Limousinen und Coupés. Wenn da aufgrund der Höchstgeschwindigkeit V Reifen eingetragen sind, geht's bei denen auch noch um die ausreichende Traglast.
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#64
Moin Elmar,
nur zur Info:
Die Eintragung einer anderen Reifengröße bei meiner C2 (jetzt ist die korrekte Größe eingetragen) hat mich letztes Jahr über 200€ beim GTÜ gekostet. Wird auch immer teurer...

Grüße aus dem Schwabenland  Prost!
Marc
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#65
Hallo Vettern,

nochmals ganz herzlichen Dank für die diskussion der verschiedenen Aspekte des Reifen-Themas.
Danke ganz besonders nochmals an Matthias (jetzt richtig geschrieben!) für Deine kompetenten Bemerkungen.

Den Punkt mit dem Streifen der 215/75 Reifen an der Karosserie und der alternativen Eintragung von 215/70er-Reifen nehme ich gerne auf.
Im Augenblick sehe ich da für mich die Wahl zwischen 205/75 R15er H-Reifen mit 30 mm WW und einem Nachtrag von 215/70 (welche WW-Breite?)
Ich werde meine Erfahrung darüber berichten.
Als Schmankerl möchte ich Euch noch das Dekblatt der Fa. Kontio beifügen, auf dem eine C1 mit WW-Reifen abgebildet ist...
Wie es so schön heisst: "Augen auf beim Reifenkauf"  Blaulicht

Bei allen Überlegungen; denkt daran, dass die Reifen das einzige sind, das Euch und Eure Corvette mit der Erde verbindet ...

In diesem Sinne und mit Vorfreude auf stressfreie Ausfahrten!

Vetten Gruß von Elmar


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El Corvettista
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#66
(Gestern, 01:14)C1-Matthias schrieb: Der Bestandschutz bezog sich auf die M+S Reifen und ist am 30.9.2024 endgültig abgelaufen. Es gab keinen Bestandschutz für die Fahrzeuge wie du es immer wieder auslegst.

Gruß
Matthias

Dann lies mal genau den §72 (1) StVZO durch.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible

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#67
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 36 Bereifung und Laufflächen

(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,

1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und

2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.

Zitat TÜV Thüringen:

"Deshalb darf ein Fahrzeug bei Schneefall, Schneeregen, Schneegriesel, Glatteis, gefrierendem Regen, gefrierendem Nebel oder Schneeverwehungen nur mit Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gefahren werden“, erklärt Jörg Nossol vom TÜV Thüringen. Zu solchen Reifen zählen Winterreifen und Ganzjahresreifen, die auf der Reifenflanke mit einem Bergpiktogramm und einer Schneeflocke gekennzeichnet sind, dem sogenannten Alpine-Symbol.

Reifen, die lediglich mit einer Kennung „M+S“, „M&S“ oder „M.S.“ versehen sind und nicht über das Alpine-Symbol verfügen, gelten ab dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als Reifen für winterliche Verhältnisse gemäß Paragraf 36 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). „Diese sogenannten reinen M-und-S-Reifen (Matsch und Schnee) wurden nur bis zum 31.12.2017 produziert und dürften bereits weitestgehend aus dem Straßenbild verschwunden sein. Dennoch könnten gerade Fahrzeuge mit einer geringen Laufleistung noch mit solchen älteren Reifen ausgestattet sein. Auch für diese läuft die Schonfrist jedoch Ende September 2024 ab, denn sie verlieren ab Oktober ihren Winterreifen-Status“, gibt Jörg Nossol zu bedenken."

Kein Winterreifen, keine Erlaubnis Reifen unterhalb des eingetragenen Geschwindigkeitsindexes zu fahren. Egal auf welchem Fahrzeug. So einfach.
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#68
Das ist alles so richtig und das bestreite ich auch gar nicht.


Die Fassung der StVZO, in der der §36 so geändert wurde, dass Reifen mit M+S Symbol keine Winterreifen mehr sind, gilt jedoch gemäß §72 (1) StVZO eben derselben StVZO nicht für Fahrzeuge, die vor Erscheinen dieser Fassung in Verkehr gebracht wurden.


Sage nicht ich, sondern das Gesetz StVZO.


Es könnte sein, dass es eine weitere Norm, (z.B. Gesetz, eine Verordnung o.ä.) gibt, welche den sich aus §72 (1) StVZO ergebenden Bestandsschutz einschränkt oder aufhebt. Wie dies z.B. für Warnblinker der Fall ist.

Für M+S Reifen ist das mindestens nicht ganz offensichtlich der Fall, sonst hätte das hier vermutlich schon jemand erwähnt.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible

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#69
Noch ein Hinweis zum $72 StVZO:

Wenn es den nicht gäbe, dann müsste jedes Fahrzeug mit jeder neuen Fasssung der StVZO so nachgerüstet werden, dass es dem neuen Stand entspricht.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible

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#70
Nochmal, Mark.
Du verstehst den 72 StVZO falsch.

"Wichtige Inhalte und Fristen (§ 72 StVZO):
Bestandsschutz: Für Fahrzeuge, die vor bestimmten Stichtagen (z.B. 20. Juni 2024) in den Verkehr kamen, gelten oft weiterhin die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen BAUvorschriften."

Dort werden Fristen geregelt, ab wann die Ausrüstungspflicht beim Einbau von Aggregaten, technischen Bauteile uä hauptsächlich in Neufahrzeuge besteht und dass Fahrzeuge, die davor gebaut wurden, von einer Nachrüstung befreit sind. Ein Beispiel aus 2024 ist der EDR. Der Event Data Recorder ist seit dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Pkw der Klasse M1 und leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (bis 3,5 t) in der EU verpflichtend. Für neue Fahrzeugtypen galt dies bereits seit dem 6. Juli 2022.

Für aktuelle, verbindliche Vorschriften zur Bereifung ist primär § 36 StVZO maßgeblich, während § 72 lediglich zeitliche Übergänge (nicht Ausnahmen)für historische Regelungen definiert. Da hebelt sich nichts aus, weil komplett anderes Thema.
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