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Moin schön
Hat zufällig jemand Erfahrung mit den genannten Reifen?Wollte mir Mal nen Satz holen, da meine Vredestein dann doch langsam zu alt sind und die Auswahl ja bekanntlich eng ist in der Größe.
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Lieber ZR-1 Kollege,
diese Reifen gibt es leider nicht mehr im deutschen Handel.
Ich habe vor ein paar Jahren auf 335/35/R17 106Y umgerüstet.
Diese Reifen fährt z.B. Ferrari F40, Lamborghini Diablo, Dodge Viper... dieses Premiumsegment lässt die Reifenindustrie nicht "gummilos", womit die Versorgung gegeben ist.
Die Reifen gibt es von Pirelli - 7,5 mm Profiltiefe, härterer Gummi und von
Michelin, 9 mm Profiltiefe, weicherer Gummi.
Axel Holzer hat mir die Tacho-Anpassung mit einem elektr. Bauteil gemacht, da der Abrollumfang etwas größer ist.
TÜV Eintrag hat Berie ZR-1 erfolgreich gemacht und ich dann in Altötting bei Axel.
Viele Grüße
der Michi
'
"CORVETTE .... mehr sog I net !"
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Moin schön
Ja das es die hier nicht gibt weiß ich,wollte die aus den Staaten holen.
Andere Größe will ich erstmal vermeiden solange wie es geht.
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Alsowenn jemand auch 2 braucht einfach melden,hab 4 stück jetzt erstmal bestellt.
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16.03.2026, 18:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.03.2026, 18:57 von Interceptor_ZR-1.)
Man darf ja zumindest vor EZ 01.10.1990 Reifen auf seinem Auto ohne E-Zeichen fahren sofern man ein H-Kennzeichen hat.
Man muss aber wohl vom TÜV/DEKRA ne Begutachtung der Reifen ohne E-Zeichen machen lassen und ne schriftliche Bestätigung haben damit man sie auch wirklich in Deutschland fahren darf, andernfalls könnte im Extremfall HU verweigert werden und Versicherung nicht zahlen.
Hat jemand von euch vielleicht so eine schriftliche Bestätigung für die MICHELIN Pilot Sport A/S 4 315/35 ZR17 XL 106Y? 🙏❓
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Soweit ich weiß dürfen auf Fahrzeugen mit H Kennzeichen immer Reifen ohne E Nummer gefahren werden.
Gruß Bernd
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BoneSoweit ich weiß dürfen auf Fahrzeugen mit H Kennzeichen immer Reifen ohne E Nummer gefahren werden.
Dachte ich auch, aber entweder das wurde verschärft oder es hat einfach nie jemanden interessiert da es ja in allr Regel eh keinen auffällt.
Alle Rechercheergebnisse berichten jedenfalls leider davon, dass die Reifen selbst bei H-Kennzeichen und ohne andere Alternativen begutachtet werden müssten bevor man damit fährt, da man ansonsten damit schlimmstensfalls Probleme kriegen kann die sehr unschön werden könnten....
Die Begutachtung soll aber wohl zumindest problemslos sein und jeder schnelldurchwinken sofern die Reifen sonst den Original Spezifikationen entsprechen.
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Wieso?
Die ECE 30 gilt explizit nicht bei Reifen für Oldtimer, d.h. diese benötigen keine E-Kennung.
Warum sollte man bei passender Größe, Speedindex und Traglastindex dann nochmal irgendwas begutachten lassen.
Die Eintragungen nur für bestimmte Marken wurde ja schon lange aufgehoben.
Kennst Du eine Vorschrift, aufgrund derer eine Begutachtung notwendig sein könnte?
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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21.03.2026, 13:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2026, 13:19 von Interceptor_ZR-1.)
Zitat:Vollzitat des direkten Vorpostings gelöscht! JR
Ich kann leider nur das wiedergeben was mir KI Chat gpt ausführt (muss nicht immer 100% stimmen, aber in der Regel schon) und hieraus geht hervor, das zwar laut &36 Oldtimer (zumindest bei denen vor EZ 01.10.1990) keine Reifen mit E-Kennzeichnung mehr benötigen man aber deswegen dennoch nicht einfach deswegen pauschal solche Reifen ohne weitere Begutachtung sofort fahren darf selbst wenn sie sonst absolut den passenden Spezifikationen entsprechen. Es gibt keine entsprechende schriftlich formulierte Vorschrift, aber diese Vorschrift soll sich trotzdem in der Praxis automatisch ableiten aufgrund der nicht sonst möglichen Beweiskraft.
Das Problem sei nämlich, dass man dennoch nachweisen muss dass die Reifen ansonsten zulässig sind und da reicht es angeblich wohl nicht einfach die Daten zu vergleichen..Diesen Beweis kann nur ein Sachverständiger erbringen, einfach als Person auf die Reifendaten zu verweisen sei nicht ausreichend und würde im Zweifelsfall aufgrund mangelnder Beweiskraft angezweifelt werden können.
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Ich denke, Du verwechselt da was:
- Ausnahmeregelung für Oldtimer: Reifen, die für historische Fahrzeuge bestimmt sind, benötigen nicht zwingend eine E-Nummer. Dies betrifft oft US-Reifen oder Replika-Reifen.
- §21 StVZO (Einzelabnahme): Fehlende Kennzeichnungen müssen durch einen Sachverständigen abgenommen werden. Eine vorherige Absprache mit der Prüfstelle ist essenziell.
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