(16.04.2025, 20:55)Mind schrieb: Ich habe nun mit einem TÜV-Prüfer gesprochen, hatte am Dienstag einen Prüftermin und erwarte nun die Unterlagen zur Eintragung. Diese sind laut Prüfer auf dem Postweg unterwegs zu mir.
Die bisherigen Scheinwerfer werden ausgetragen.
Hi Mind,
Ich habe den Thread mit Spannung verfolgt! Zunächst vielen Dank für deine Energie und das du da nicht locker lässt.
Magst du uns bitte noch mitteilen, wie das ganze für dich ausgegangen ist? (Hoffentlich positiv)
Ich denke so eine C6-LED-Headlight-Conversion ist für viele ein Thema und wird es auch in Zukunft bleiben.
Hallo -
an alle die hier bereits Beträge gepostet haben-
Ich habe dasselbe Problem und möchte es zumindest versuchen bei meinem TÜV in Itzehoe mit einer Gutachtenkopie für die Morimoto einen Eintrag hin zu bekommen.
Kann mir irgendjemand eines dieser obigen ominösen Gutachten per Mail zukommen lassen?
Danke,
Euer
Andreas
Das sieht mir sehr nach einem lichttechnischen Gutachten eines der Institute in Karlsruhe aus, in dem die zwei zur Prüfung vorgelegten Scheinwerfer die Anforderungen bestanden haben. Als Referenznummer sind die DOT/SAE Kennzeichen in der Blendscheibe genannt.
Der zweite Scan ist ein Gutachten über den Einbau in eine C6, mit diesen, über die Kennzeichnung identifizierbaren Scheinwerfern. Zwar sind alle Fahrzeugdaten und natürlich auch die persönlichen Daten unkenntlich gemacht, über die Fahrgestellnummer 1G1YY ist das Fahrzeug allerdings eindeutig als C6 zu identifizieren.
Natürlich ist es so, dass die Gutachten ausschließlich auf die vorgelegten Teile und das nämliche Fahrzeug, in welches sie eingebaut sind, gelten. Wenn jedoch ein TÜV-Prüfer das lichttechnische Gutachten akzeptiert (woher soll er wissen, dass es nicht genau für die nun vorgeführten Scheinwerfer gilt, es ist ja nicht auf eine spezielle Seriennummer, sondern auf eine Typenkennzeichnung abgestellt), dann ist es doch in Ordnung. Das TÜV Gutachten jedenfalls zeigt dem interessierten Sachverständigen in der TÜV Prüfstelle, dass es geht und wo er in seinen internen Datenbanken suchen muss. Möglich, dass das bei KÜS und GTÜ so nicht geht.
Lichttechnische Gutachten kosten regelmäßig zwischen 600 und 1000 €. Das Gutachten/die Begutachtung beim TÜV wird inklusive Eintrag bei um die 250 liegen. Mit 3-4 Verkäufen der Kopien hat der Gutachtenersteller seine Kosten wieder raus.
Das scheint jetzt grundsätzlich alles nicht so wahnsinnig überzogen, wenn es denn funktioniert und akzeptiert wird.
Ich hatte sowas auch vor, aber die Morimoto kaufen für ca.2k und dann das Gutachten ?, hatte das mit meinem TÜV Nord Kumpel auch besprochen.
Letztendlich hab ich mir super erhalten Orgl. gekauft eine geöffnet Schwarz lackiert und alles Schick.Günstiger wars auf jedenfall, paßt auch besser zur C6 und ohne Stress.
Es ist insoweit Grütze, dass Klaus verheimlicht hat, dass er eine import Corvette fährt. Und es ist nicht fraglich, ob man die an einer EU Corvette eingetragen bekommt, wie in meinem Fall, sondern es ist wohl nie möglich. Dazu noch die damalige Klarstellung der DEKRA:
Für die Fahrzeuge mit EG - Typgenehmigung ist es vorgeschrieben, dass alle (relevanten) Bauteile eine Baumusterzulassung nach europäischem Recht haben müssen - dies ist bei Import - Fahrzeugen nicht der Fall.
Die Scheinwerfer sind Bauartgenehmigungspflichtig - somit müssen diese zwingend das "E - Prüfzeichen" haben.
Eine Umrüstung auf "amerikanischen Standard" ist auch mit einem lichttechnischen Gutachten nicht zulässig, da Ihr Fahrzeug - wie oben gesagt - eine europäische Typgenehmigung hat und daher in den einzelnem Positionen die europäischen Normen erfüllen muss.
Das lichttechnische Gutachten ist lediglich der Nachweis, dass eine sogenannte "In - Etwa - Wirkung" sicher eingehalten wird und kann nur für Import - Fahrzeuge angewendet
werden.