04.05.2002, 12:32
Uli hat Recht, wenn Du den Bußgeldbescheid bekommst, kannstDu Dich auch noch dazu äußern. Dort kannst Du von Dir aus anbieten ein doppeltes Bußgeld zu bezahlen statt FS für mind. 1 Monat abgeben. Die OWI verjährt übrigens nach 3 Monaten, es sei denn Du wurdest direkt nach dem Verstoß angehalten und deine Personalien festgestellt, dann gelten leider auch diese 3 Monate nicht mehr, kommt für deinen Fall ja nicht in Frage.Klar gibt es auch Fehlmessungen........würde ich mich aber nicht unbedingt drauf verlassen........also.....abwarten und die schlechteste Möglichkeit in Betracht ziehen.
Peter/Hamburg Nr.12

![[Bild: 14854976do.jpg]](https://up.picr.de/14854976do.jpg)