16.01.2004, 16:22
schierigkeiten sollte es keine machen, wenn alles top gemacht ist und davon gehe ich mal aus, wenn alles gemacht wird was der gutachter festgestellt hat (vorausgesetzt die werkstatt weiss was sie tut). sowohl das gutachten als auch die reparaturrechnung würde ich aufheben um bei einem verkauf die fachgerechte reparatur zu belegen.
es ist natürlich immer ärgerlich wenn man in seinem gebrauchwagenangebot das wort "unfallfrei" nicht mehr benutzen kann. schreckt sicherlich einige ab bzw. lasst das geld nicht mehr ganz so locker sitzen. was dies dann in euros ausmacht ist schwer zu sagen. kommt ja schliesslich ganz auf den käufer an.
übrigens, mein beileid. es tut immer wieder weh so etwas zu lesen.
gruß didi
es ist natürlich immer ärgerlich wenn man in seinem gebrauchwagenangebot das wort "unfallfrei" nicht mehr benutzen kann. schreckt sicherlich einige ab bzw. lasst das geld nicht mehr ganz so locker sitzen. was dies dann in euros ausmacht ist schwer zu sagen. kommt ja schliesslich ganz auf den käufer an.
übrigens, mein beileid. es tut immer wieder weh so etwas zu lesen.
gruß didi