19.02.2012, 13:59
der besitz dieser geräte ist ja nicht verboten
Oder wie sieht die Rechtslage aus?
Evtl. liest ja neben der Rennleitung auch ein Anwalt mit
Frank
Zitat:der besitz dieser geräte ist ja nicht verbotenSicher? Ich denke, alleine das Mitführen eines Radarwarners bzw. ein entsprechendes programm auf dem Navi ist strafbar. Der Gesetzgeber unterstellt in solchen Fällen doch pauschal, dass man bewusst zu schnell fahren will.
Oder wie sieht die Rechtslage aus?
Evtl. liest ja neben der Rennleitung auch ein Anwalt mit

Frank