19.02.2012, 14:49
Zitat:Original von man-in-white
der besitz dieser geräte ist ja nicht verbotenZitat:der besitz dieser geräte ist ja nicht verbotenSicher? Ich denke, alleine das Mitführen eines Radarwarners bzw. ein entsprechendes programm auf dem Navi ist strafbar. Der Gesetzgeber unterstellt in solchen Fällen doch pauschal, dass man bewusst zu schnell fahren will.
Oder wie sieht die Rechtslage aus?
Evtl. liest ja neben der Rennleitung auch ein Anwalt mit
Frank
Ich bin zwar kein Anwalt aber z.B. der ADAC sagt dazu folgendes:
Software zur Warnung vor Geschwindigkeits-Kontrollen (Radarfallen, Blitzer) darf in Deutschland auf Navigeräten nicht verwendet und noch nicht einmal betriebsbereit auf dem Gerät mitgeführt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Funktion nicht aktivieren lässt. Software also ggf. besser löschen, sonst darf die Polizei solche Geräte beschlagnahmen.
Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.
Gruss

Markus