13.03.2012, 16:40
Die deutsche Botschaft in einer EU Hauptstadt ist steuerrechtlich deutsches Hoheitsgebiet und damit wie Inland zu behandeln.
D.h. bei Behörden fallen keine Steuern an,da diese nicht Mehrwertsteuerpflichtig sind,und die Mwst. beim Neukauf entrichtet wurde.
D.h. bei Behörden fallen keine Steuern an,da diese nicht Mehrwertsteuerpflichtig sind,und die Mwst. beim Neukauf entrichtet wurde.

