11.04.2012, 00:41
Wenn es keinen Kaufvertrag gibt oder der angegebene Wert dem Zoll unglaubwürdig erscheint, wird der Wagen vom Zoll geschätzt.
Zoll und MwSt. zahlst du auch auf "Geschenke".
Gruß Thomas
@Nachtrag
Die von Hermann genannte Freigrenze kommt aber nur zum tragen, wenn der Wert des Geschenkes diese nicht überschreitet.
Zoll und MwSt. zahlst du auch auf "Geschenke".
Gruß Thomas
@Nachtrag
Die von Hermann genannte Freigrenze kommt aber nur zum tragen, wenn der Wert des Geschenkes diese nicht überschreitet.

"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
- Brandner Kaspar