14.10.2012, 22:45
Das Auto ist schon abgenommen nach §21, und hat Deutschen Brief und H Zulassung. Aber die Schilder in die Papiere einzutragen ist noch einmal eine Einzelabnahme. Wahrscheinlich (so wie mir gesgagt wurde) darf mittlerweile nur noch das hintere Schild bauartbedingt eingetragen werden, und mit dieser Bauartbedingten Notwendigkeit für ein verkleinertes Kennzeichen darf ich dann einen Antrag beim Regierungspräsidium stellen mit offenem Ausgang. So will es die Zulassungsstelle in Heidelberg. Der Leiter der Zulassungsstelle macht es nicht... Aber das habe ich ja alles schon erzählt. Gute Nacht zusammen! :)
Gruss,
Alex
The only difference between men and boys, is the price of their toys!
Alex
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