17.02.2013, 22:09
Im Prinzip kann eine Ausnahmegenehmigung auch wieder kassiert werden, aber i.d.R. machen das eh nicht die Sachbearbeiter die die Kennzeichen vergeben, die tragen nur das in den Fahrzeugschein ein, was im Brief steht. Und steht im Brief "rote Lampen hinten", dann wandert in fast 100% aller Fälle auch so in den Schein.
