12.05.2013, 16:28
Wenn der Platz nicht reicht ...
• Reicht der am Auto vorgesehene Platz nicht aus, möglichst zweioder dreistellige Buchstaben-Ziffern-Kombinationen wählen. Die sind von der StVZO für Exoten und Motorräder vorgesehen.
• Wird es selbst mit kurzer Nummer knapp, besteht die Möglichkeit, mit Engschrift weiteren Raum zu sparen. Dafür wird je nach Zulassungsstelle eine Vorführung des Fahrzeugs oder ein Gutachten verlangt.
• Lässt sich immer noch kein passendes Kennzeichen finden, kann die Zulassungsstelle den Umbau der Nummernschildaufnahme verlangen. Der Aufwand darf aber nicht unverhältnismäßig hoch sein. Als Daumenwert gelten Kosten bis zu zehn Prozent des Fahrzeugwerts. Wer nicht umbauen will, muss die Unzumutbarkeit durch das Gutachten eines Fahrzeugsachverständigen nachweisen. Stellt der fest, dass Veränderungen am Auto nicht zu vertretbaren Kosten machbar sind, kann die Zulassungsstelle ein kleines, zweizeiliges Leichtkraftradkennzeichen vergeben.
An Punkt zwei bin ich schon vorbei das hab ich alles getan also brauche ich wie bei Punkt 3 ein Gutachten. Wäre es nicht im Sinne alle hier die ein kleines 240x130 kennzeichen vorne möchten was offizielles für eine Corvette C3 anfertigen zu lassen damit jeder der hier schon an Punkt 2 gescheitert ist ein Gutachten per pdf oder dergleichen hier ausdrucken kann oder etwas zu hinterlegen?!
• Reicht der am Auto vorgesehene Platz nicht aus, möglichst zweioder dreistellige Buchstaben-Ziffern-Kombinationen wählen. Die sind von der StVZO für Exoten und Motorräder vorgesehen.
• Wird es selbst mit kurzer Nummer knapp, besteht die Möglichkeit, mit Engschrift weiteren Raum zu sparen. Dafür wird je nach Zulassungsstelle eine Vorführung des Fahrzeugs oder ein Gutachten verlangt.
• Lässt sich immer noch kein passendes Kennzeichen finden, kann die Zulassungsstelle den Umbau der Nummernschildaufnahme verlangen. Der Aufwand darf aber nicht unverhältnismäßig hoch sein. Als Daumenwert gelten Kosten bis zu zehn Prozent des Fahrzeugwerts. Wer nicht umbauen will, muss die Unzumutbarkeit durch das Gutachten eines Fahrzeugsachverständigen nachweisen. Stellt der fest, dass Veränderungen am Auto nicht zu vertretbaren Kosten machbar sind, kann die Zulassungsstelle ein kleines, zweizeiliges Leichtkraftradkennzeichen vergeben.
An Punkt zwei bin ich schon vorbei das hab ich alles getan also brauche ich wie bei Punkt 3 ein Gutachten. Wäre es nicht im Sinne alle hier die ein kleines 240x130 kennzeichen vorne möchten was offizielles für eine Corvette C3 anfertigen zu lassen damit jeder der hier schon an Punkt 2 gescheitert ist ein Gutachten per pdf oder dergleichen hier ausdrucken kann oder etwas zu hinterlegen?!