09.07.2013, 12:48
Nicht unbedingt falsch, nur doppelt gemoppelt...
Und §70 bezieht sich auf §72, in dem die gültigen Ausnahmefälle geregelt sind.
Bestes Beispiel hierfür sind die seit 2010 benötigten Frontspiegel bei LKW. Wer die vorher nicht brauchte, muss sie auch nicht nachrüsten. Nach deiner Darlegung müsste jetzt jeder LKW, der vor 2010 gebaut wurde zum TÜV und eine Ausnahme beantragen...
Ich hoffe, das Beispiel zeigt, was ich meine.
Alex
Falls sich deine Aussage auf die eingetragenen roten Blinker bei diversen C5en usw.bezieht, definitiv:JA!
Wenn irgend einer klagt, weil er die auch will, gibt´s ordentlich RambaZamba in der US-Szene. Man denke nur an diverse kleine Kennzeichen, die einige zurück geben mussten.
Also: Wo kein Kläger, da kein Richter
Und §70 bezieht sich auf §72, in dem die gültigen Ausnahmefälle geregelt sind.
Bestes Beispiel hierfür sind die seit 2010 benötigten Frontspiegel bei LKW. Wer die vorher nicht brauchte, muss sie auch nicht nachrüsten. Nach deiner Darlegung müsste jetzt jeder LKW, der vor 2010 gebaut wurde zum TÜV und eine Ausnahme beantragen...
Ich hoffe, das Beispiel zeigt, was ich meine.
Alex
Falls sich deine Aussage auf die eingetragenen roten Blinker bei diversen C5en usw.bezieht, definitiv:JA!
Wenn irgend einer klagt, weil er die auch will, gibt´s ordentlich RambaZamba in der US-Szene. Man denke nur an diverse kleine Kennzeichen, die einige zurück geben mussten.
Also: Wo kein Kläger, da kein Richter