04.09.2013, 16:48
Knut, dafür muss man das Urteil ganz lesen. Das Gericht stützt sich überwiegend auf Art. 34 AEUV und die ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Das ist so nicht unmittelbar auf Produkte außerhalb der EU anwendbar,
nicht mal auf alle KFZ-Teile, wie z.B. eine Auspuffanlage aus EU-Staaten.
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/po....price=0.0
Gruß
Edgar
nicht mal auf alle KFZ-Teile, wie z.B. eine Auspuffanlage aus EU-Staaten.
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/po....price=0.0
Gruß
Edgar